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Strafverfügung

Eine Strafverfügung ist ein Dokument. Darin steht, dass man schuldig ist und welche Strafe man bekommt.

Eine Strafverfügung kann das Gericht ohne Hauptverhandlung erlassen. Das nennt man Mandatsverfahren. Mehr darüber steht im Paragraf 491 der Strafprozessordnung.

Ein Paragraf ist ein Teil in einem Gesetz. Das Zeichen für Paragraf ist: §. Jeder Paragraf hat eine Nummer. Man kann auch schreiben: Paragraf § 1. Das darf das Gericht aber nur machen, wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einzelrichterzuständigkeit (also keine Zuständigkeit eines Schöffen- oder Geschworenengerichts)
  • nur wegen Vergehen (das sind alle Fahrlässigkeitsdelikte sowie Vorsatzdelikte mit einer Strafdrohung von höchstens drei Jahren)
  • formelle Beschuldigteneinvernahme zum Anklagevorwurf ist erfolgt
  • diversionelle Erledigung ist nicht zulässig (siehe: Diversion)
  • Akteninhalt reicht für eine eindeutige Beurteilung der Schuld- und Straffrage aus
  • keine Beeinträchtigung von Opferinteressen
  • die oder der Angeklagte muss bereits das 21. Lebensjahr vollendet haben

In einer Strafverfügung darf nur eine Geldstrafe oder eine bedingt nachzusehende Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese bedingt nachzusehende Freiheitsstrafe darf maximal zwölf Monate dauern.

Eine bedingte Freiheitsstrafe darf außerdem nur ausgesprochen werden, wenn die oder der Angeklagte eine Anwältin oder einen Anwalt hat. In einem Mandatsverfahren werden keine Weisungen oder Bewährungshilfe angeordnet.

Angeklagte und Opfer können vier Wochen lang Einspruch gegen eine Strafverfügung erheben. Den Einspruch muss man nicht begründen.

Wenn der Einspruch rechtzeitig erhoben wird, findet eine Hauptverhandlung statt. Das heißt, wenn man eine Hauptverhandlung wünscht, kann man ohne Begründung einen Einspruch gegen eine Strafverfügung machen.

Wenn niemand einen Einspruch macht, gilt die Strafverfügung genauso wie ein rechtskräftiges Urteil. Das heißt, dass eine Geldstrafe vollstreckbar wird oder die Probezeit beginnt. In beiden Fällen gibt es einen Eintrag im Strafregister.