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Führerschein

Im Führerscheingesetz steht, welche Straftaten dazu führen, dass Personen kein Auto fahren sollten.

Das nennt man mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Beispiele für solche Straftaten sind:

  • Wenn man mindestens zweimal etwas Verbotenes macht und dabei so berauscht ist, dass man nicht mehr zurechnungsfähig ist. Also wenn man viel Alkohol oder Drogen konsumiert und dann etwas Verbotenes macht.
  • Wenn man etwas Verbotenes macht, das gegen die Sittlichkeit verstößt. Was das ist, steht im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragrafen 201 bis 207 und 217. Ein Paragraf ist ein Teil in einem Gesetz. Das Zeichen für Paragraf ist: §. Jeder Paragraf hat eine Nummer. Man kann auch schreiben: Paragraf § 1
  • Wenn man einen Mord, einen Totschlag oder eine schwere Körperverletzung begeht.
  • Wenn man mindestens zweimal leichte Körperverletzungen begeht.
  • Wenn man eine erpresserische Entführung, einen räuberischen Diebstahl oder einen Raub begeht.
  • Wenn man eine Straftat nach dem Suchtmittelgesetz begeht und es dabei um eine große Menge Suchtgift geht.

Das sind nur Beispiele. Wenn es einen guten Grund dafür gibt, kann auch bei anderen Straftaten fehlende Verkehrszuverlässigkeit angenommen werden. Das heißt, dass es auch bei anderen Strafen sein kann, dass man kein Auto mehr lenken darf.

Wenn mangelnde Verkehrszuverlässigkeit angenommen wird, muss einem die Führerscheinbehörde den Führerschein wegnehmen. Und zwar für mindestens drei Monate. Oder man darf keinen neuen Führerschein bekommen.

Die Führerscheinbehörde ist die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaft.