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Gewaltspräventionsberatung – Oberstes Ziel ist ein Ende der Gewalt

Seit 1. September 2021 ist NEUSTART in fünf Bundesländern auch Beratungsstelle für Gewaltprävention im Sinne des Gewaltschutzgesetzes und damit Anlaufstelle für alle, die nach einem polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbot verpflichtend eine Gewaltpräventionsberatung im Umfang von sechs Stunden absolvieren müssen.

Beim ersten Kontakt geht es zunächst um eine Unterstützung in akut krisenhaften Situationen – etwa darum, eine leistbare Unterkunft zu finden. Der eng begrenzte Umfang der Leistung macht es allerdings unvermeidbar, dass zentrale Themen schon früh angesprochen werden müssen:

Welche Konsequenzen haben Gewaltausbrüche?

Einerseits für die Person, die gewaltbereit ist und andererseits für das Gegenüber, das eingeschüchtert, bedrängt und in seinen Rechten und Freiheiten eingeschränkt wird? Was machen diese Situationen mit Kindern, die diese Szenen und eine solche Atmosphäre in ihrem Zuhause miterleben müssen?

Gefragt und gefordert ist dabei die Fähigkeit des Gefährders, sich in andere hineinzuversetzen und Empathie zu spüren. Geschehnisse und Dynamiken aus einer anderen Perspektive zu sehen und vor allem nachzuempfinden, trägt wesentlich zu der Veränderungsbereitschaft bei, die Voraussetzung dafür ist, längerfristige Angebote in Anspruch zu nehmen und damit nachhaltig die eigene Gewaltbereitschaft abzulegen. Sechs Stunden sind dabei ein richtig guter Anfang aber oft noch nicht ausreichend.

Bei drohender Gefahr wird eine Fallkonferenz angeregt

Ganz oben auf der Agenda der Berater:innen steht das Erkennen möglicher akuter Gefährdungssituationen. Drohen solche, kann bei der Sicherheitsbehörde eine sicherheitspolizeiliche Fallkonferenz angeregt werden. Gemeinsam mit Kooperationspartner:innen wie den Gewaltschutzzentren, der Kinder- und Jugendhilfe und der Polizei wird dann eine Risikoeinschätzung vorgenommen und ein koordiniertes Risikomanagement initiiert.

Alleine dieser kurze Einblick in die jüngste Leistung von NEUSTART zeigt, wie vielseitig, anspruchsvoll und verantwortungsvoll die Aufgaben der Kolleg:innen sind. Mit unglaublichem Engagement und einem reichen Erfahrungsschatz jeder und jedes einzelnen konnte Gewaltpräventionsberatung gleich von Beginn an umgesetzt werden – mit einem gemeinsamen Ziel: Gewalt zu stoppen.

Innenminister Gerhard Karner dazu: „Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und den Beratungsstellen für Gewaltprävention ist ein international anerkanntes Vorzeigemodell mit dem Ziel, den Opfern umfassenden und nachhaltigen Schutz zu ermöglichen.“

 

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