Ehrenamtliche Bewährungshilfe bei NEUSTART

Ehrenamtliche Bewährungshilfe unterstützt Menschen dabei, nach einer Straftat wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen und künftig straffrei zu leben. Ehrenamtliche bringen ihre beruflichen Erfahrungen, ihre unterschiedlichen Perspektiven und ihre regionalen Netzwerke in die Bewährungshilfe ein. Von dieser Vielfalt profitieren Klient:innen ebenso wie die Ehrenamtlichen selbst. Gleichzeitig stärkt ihr Engagement den gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht Österreich ein Stück sicherer.

Was machen ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen?

Bewährungshilfe verbindet Unterstützung mit Kontrolle und soll dazu beitragen, weitere Straftaten zu verhindern. Ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen treffen ihre Klient:innen regelmäßig über einen längeren Zeitraum – in den meisten Fällen zwischen zwei und drei Jahren. Der:die Klient:in wird dabei unterstützt, das eigene Deliktverhalten zu verstehen, Verantwortung zu übernehmen und für die Zukunft Handlungsalternativen zu finden.

Wichtig ist ebenfalls die Unterstützung bei der Stabilisierung der Lebenssituation. Dabei kann es um Arbeit, Wohnen, Geld, Gesundheit, Beziehungen oder Behördenkontakte gehen.

Ehrenamtliche dürfen laut Gesetz höchstens fünf Klient:innen gleichzeitig betreuen. Ein Wechsel der Betreuungsperson findet nur in besonderen Situationen statt. Eine verlässliche und langfristige Beziehung schafft Vertrauen und ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Warum ist ehrenamtliche Bewährungshilfe wichtig?

Eine Straftat kann zu Ausgrenzung und Entfremdung führen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen bauen Brücken zwischen Menschen die eine Straftat begangen haben und der Gesellschaft. Sie begleiten Klient:innen im Alltag und unterstützen sie dabei, notwendige Veränderungen umzusetzen. Dieses Engagement hilft auch, Vorurteile abzubauen und ein realistisches Bild von Kriminalität zu vermitteln.

Durch das Netzwerk an NEUSTART-Ehrenamtlichen, das sich von Vorarlberg bis in den Seewinkel und vom oberen Mühlviertel bis nach Osttirol erstreckt, ist sichergestellt, dass Straffällige die Begleitung bekommen, die sie brauchen, um wieder Fuß fassen zu können.

Die Klient:innen von NEUSTART profitieren von den unverzichtbaren Netzwerken der Ehrenamtlichen auf eine Weise, die in einer ausschließlich hauptamtlich organisierten Bewährungshilfe so nicht möglich wäre. Ehrenamtliche kennen zum Beispiel regionale Arbeits- und Wohnungsmärkt, weil sie selbst Teil ihrer lokalen Gemeinschaft sind.

Welche Fälle übernehmen Ehrenamtliche?

NEUSTART prüft bei jeder Person genau, ob eine ehrenamtliche Betreuung geeignet ist. Besonders schwere Straftaten und sehr komplexe Fälle werden ausschließlich von hauptberuflichen Mitarbeiter:innen begleitet.

Bei der Fallvergabe werden die Erfahrungen und Kenntnisse der Ehrenamtlichen berücksichtigt. Pädagog:innen können beispielsweise ihre Erfahrung mit jungen Menschen einbringen. Personen mit juristischem, sozialem oder psychologischem Hintergrund verfügen über andere hilfreiche Kenntnisse.

Auch ehemalige hauptberufliche Mitarbeiter:innen von NEUSTART können nach ihrer Pensionierung ehrenamtlich tätig bleiben. Absolvent:innen einer Fachhochschule oder Universität erhalten die Möglichkeit, ihr Wissen in der Praxis einzusetzen.

Wie werden Ehrenamtliche begleitet?

Bevor Ehrenamtliche ihre ersten Klient:innen treffen, erhalten sie eine umfassende Einschulung. NEUSTART bereitet sie auf ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten vor.

Während ihrer gesamten Tätigkeit werden sie von hauptberuflichen Sozialarbeiter:innen angeleitet und unterstützt. Die Ehrenamtlichen sind Teil eines festen Teams und nehmen an monatlichen Teambesprechungen teil. Dort können sie Fälle besprechen, Erfahrungen austauschen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Auch außerhalb der Teamsitzungen steht die Teamleitung für Fragen und schwierige Situationen zur Verfügung. Niemand wird mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe allein gelassen.

Welche Verantwortung übernehmen Ehrenamtliche?

Ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen haben bei ihrer Tätigkeit gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten. Sie müssen sorgfältig, verlässlich und verschwiegen arbeiten.

Die Betreuung ist eine langfristige Aufgabe. Interessierte sollten bereit sein, über mehr als drei Jahre Verantwortung zu übernehmen und regelmäßige persönliche Kontakte mit ihren Klient:innen zu haben.

Für entstehende Kosten erhalten ehrenamtliche Bewährungshelfer:innen eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Wer kann ehrenamtlich bei NEUSTART mitarbeiten?

Interessierte müssen mindestens 24 Jahre alt und unbescholten sein. Wichtig sind außerdem psychische Stabilität und gefestigte persönliche Lebensumstände.

Ehrenamtliche sollten offen und respektvoll mit Menschen aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenswelten umgehen. Ihre Grundhaltung muss mit dem Leitbild von NEUSTART vereinbar sein.

Zur Tätigkeit gehören auch die Bereitschaft, das eigene Handeln und die persönlichen Beweggründe zu reflektieren, sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Verlässlichkeit, Sorgfalt und Lernbereitschaft sind ebenfalls notwendig.

Über die Aufnahme entscheidet die Leitung der zuständigen NEUSTART-Einrichtung. Dabei wird geprüft, ob die persönlichen und beruflichen Erfahrungen der interessierten Person das jeweilige Team sinnvoll ergänzen.

Ehrenamtliche Bewährungshilfe auf einen Blick

  • Begleitung: Langfristige Unterstützung von Menschen nach einer Straftat
  • Zeitraum: Regelmäßige persönliche Kontakte während eines Zeitraums von zwei bis drei Jahren
  • Betreuungsumfang: Betreuung von höchstens fünf Klient:innen gleichzeitig
  • Vorbereitung: Einschulung vor der ersten Betreuung
  • Unterstützung: Laufende Begleitung durch hauptberufliche Sozialarbeiter:innen
  • Austausch: Monatliche Besprechungen in einem festen Team
  • Entschädigung: Pauschale Aufwandsentschädigung
  • Mindestalter: Einstieg ab 24 Jahren
  • Voraussetzungen: Verlässlichkeit, Stabilität, Offenheit und Unbescholtenheit

Möchten Sie ehrenamtlich bei NEUSTART mitarbeiten?

Über die Aufnahme ehrenamtlicher Bewährungshelfer:innen entscheidet die Leitung der Einrichtung der Region, in der die Tätigkeit durchgeführt wird. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen. Die Einrichtungsleitung von NEUSTART in Ihrer Region steht für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.