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Highlights aus unseren aktuellen Befragungen

Im vergangenen Jahr haben wir erneut mehrere Studien beauftragt und Erhebungen selbst durchgeführt, um unseren Beitrag für die Gesellschaft und die Qualität unserer Dienstleistungen greifbar zu machen: die inzwischen etablierten Opinionleader- und Image-Befragungen sowie eine Studie zur Zufriedenheit der Opfer mit dem Tatausgleich.

Die Ergebnisse sind durch die Bank erfreulich, zeigen aber auch Verbesserungspotenzial bei einzelnen Aspekten auf. Nachfolgend eine Auswahl zentraler Ergebnisse.

Unsere Schlüsselkunden und zahlreiche Opinionleader – darunter Auftraggeberinnen und Auftraggeber, Zuweiserinnen und Zuweiser, Vertreterinnen und Vertreter aus Fachöffentlichkeit, Medien und Politik, sowie Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner – wurden zur Teilnahme eingeladen. 289 Fragebögen wurden ausgewertet.

Die Mehrheit der Teilnehmenden zieht einen direkten beruflichen Nutzen aus der Zusammenarbeit mit NEUSTART (86 Prozent), unter den am Gericht Tätigen sind es sogar 93 Prozent. Als wichtigste persönliche Beurteilungskriterien wurden am häufigsten die Zuverlässigkeit in der Auftragsbearbeitung, der Erfolg in der Sozialarbeit (Rückfallvermeidung) und die Kooperativität bei der Lösung von Sachfragen genannt. 98 Prozent gaben an, dass NEUSTART ihre Erwartungen sehr zufriedenstellend oder zufriedenstellend erfüllen konnte. Auch mit den sozialarbeiterischen Dienstleistungen sind 98 Prozent der Teilnehmenden zufrieden. Besonders freut uns, dass 100 Prozent der Befragten das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sehr gut oder gut bewerteten. Verbesserungsbedarf wurde nur in geringem Maß, je Dienstleistung von weniger als zehn Prozent der Teilnehmenden, geäußert. Ausnahmen sind Anti-Gewalt-Trainings (20 Prozent) und die Deradikalisierungsarbeit (12 Prozent). Elf Personen gaben konkrete Empfehlungen für Angebote zur Problemlösung in sozial- und kriminalpolitischen Problemlangen ab. Diese waren: mehr Täter- und Familienarbeit in der Gewaltprävention, Angebote bei Cybermobbing und eine Überwachung des Vollzugs bei bestimmten Straftäterinnen und -tätern durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter anstelle der Justizwache.

2.177 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen 16 und 69 Jahren wurden zwischen Dezember 2021 und Jänner 2022 – repräsentativ für die österreichische Bevölkerung – vom Institut INTEGRAL online befragt.

Mehr als ein Viertel davon (27 Prozent) kennt NEUSTART. Befragten ab 30 Jahren und mit höheren Bildungsabschlüssen (Matura/Studium) ist NEUSTART tendenziell häufiger ein Begriff. Dieser höher gebildete Personenkreis schätzt außerdem den Nutzen von NEUSTART für die Gesellschaft am höchsten ein (72 Prozent). Insgesamt sehen rund zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) in der Arbeit von NEUSTART einen Beitrag zur Sicherheit in unserer Gesellschaft. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Befragten sagt, dass die Arbeit von NEUSTART eine Wirkung bei der Verhinderung von Kriminalität hat. Sechs von zehn Befragten würden anderen bei einem Konflikt mit dem Gesetz raten, sich an NEUSTART zu wenden. Spannend ist, dass die Frage, ob eine Betreuung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in vielen Fällen eine Gefängnisstrafe ersetzen kann, stark polarisiert: 33 Prozent sagen ja, 32 Prozent sagen nein und das verbleibende Drittel möchte sich nicht äußern. Positiv fällt auf, dass die neue Dienstleistung Gewaltpräventionsberatung auf breite Zustimmung stößt: 89 Prozent der Befragten finden sie sinnvoll. Erstmals wurden auch die Imagewerte Vertrauen, Sympathie, Innovation/Dynamik und Transparenz abgefragt: 78 Prozent halten NEUSTART für vertrauensvoll, 76 Prozent für sympathisch, 70 Prozent für dynamisch und innovativ und 66 Prozent für transparent.

911 Opfer im Tatausgleich erklärten sich zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2021 dazu bereit, anonym an dieser Studie teilzunehmen, die wir beim Institut für Konfliktforschung (IKF) Wien beauftragt haben. Sie erhielten sechs Monate nach ihrer Zustimmung den Link zu einem Online-Fragebogen. 345 gültige Antworten konnten ausgewertet werden (Rücklaufquote 39,6 Prozent). Bereits 2001 führte die Universität Innsbruck eine vergleichbare Studie zur Opferzufriedenheit mit dem Tatausgleich durch, die zum Ergebnis kam, dass Opfer vom Tatausgleich profitieren und damit sehr zufrieden sind. 20 Jahre später wollten wir überprüfen, wie sich die Lage aktuell darstellt.

Die guten Ergebnisse aus 2001 wurden teilweise sogar übertroffen. Alle Fragen zur Zufriedenheit wurden von zumindest 70 Prozent der Teilnehmenden zustimmend beantwortet. Besonders was die Bewertung der Kompetenz und Zuwendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von NEUSTART betrifft, lagen die Werte über jenen der Vorgängerstudie (jeweils über 90 Prozent Zustimmung bei: freundlich, respektvoll, engagiert, kompetent, verlässlich, „informierten mich gut“, „nahmen sich Zeit für mich“). Auch die organisatorischen Rahmenbedingungen und der Ablauf des Tatausgleichs wurden überdurchschnittlich gut bewertet: 88 Prozent fanden schriftliche Informationen über den Tatausgleich gut verständlich. 81 Prozent sagten, dass die Gespräche in Räumen mit angenehmer Atmosphäre stattfanden. 87 Prozent fühlten sich über die Möglichkeiten des Tatausgleichs gut informiert und 81 Prozent waren der Meinung, dass der Tatausgleich in angemessener Zeit durchgeführt wurde. 92 Prozent gaben an, genug Zeit bekommen zu haben, ihre Situation zu schildern. 89 Prozent sagten, dass sie ausreichend Zeit hatten, ihre Entscheidung zu überlegen. 77 Prozent waren insgesamt mit dem Ergebnis des Tatausgleichs zufrieden. Der Tatausgleich erwies sich damit erneut als gutes Angebot für Opfer.

Über die/den Autor:in

Laura Roth ist seit 2019 Teil des Kommunikations-Teams des Vereins NEUSTART. Ihre Schwerpunkte sind die interne Kommunikation und unsere Newsletter. In unserer Serie #TeamNEUSTART holt sie regelmäßig Kolleg:innen aus ganz Österreich vor den Vorhang

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