NEUSTART Gewaltpräventionsberatung: Mehr als 50.000 Gefährder:innen in fünf Jahren beraten

95 Prozent geben an, durch die Beratung Alternativen zur Gewaltanwendung gelernt zu haben
Bei NEUSTART in der Gewaltpräventionsberatung.

Wien (NEUSTART) – Seit dem 1. September 2021 ist eine sechsstündige Gewaltpräventionsberatung nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot in Österreich für Gefährder:innen verpflichtend. NEUSTART führt die Beratungen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich durch und hat in den vergangenen fünf Jahren bereits mehr als 50.000 Klient:innen beraten – rund 90 Prozent davon waren Männer.

In der von NEUSTART durchgeführten Klient:innenbefragung gaben 91 Prozent an, sich nach Ende der Beratung eher bis sehr sicher zu sein, künftig nicht wieder gewalttätig zu werden. 96 Prozent erklärten sich bereit, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, und 95 Prozent gaben an, durch die Beratung Alternativen zur Gewaltanwendung gelernt zu haben.

Auch in der Bevölkerung findet die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung breite Zustimmung. Bei einer österreichweiten Befragung durch das Institut Integral gaben 90 Prozent der 2.120 Befragten an, diese für sehr oder eher sinnvoll zu halten. „Die Gewaltpräventionsberatung ist eine wichtige Säule im Opferschutz, denn Täter:innenarbeit verhindert Taten. Gemeinsam mit den Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern und der Polizei leisten wir damit einen wichtigen Beitrag, um häuslicher Gewalt einen Riegel vorzuschieben“, sagt Dina Nachbaur, Geschäftsführerin von NEUSTART.

In der Gewaltpräventionsberatung arbeiten Sozialarbeiter:innen von NEUSTART mit Gefährder:innen intensiv an einer sofortigen Beendigung der Gewalt. Ziel ist es, das eigene Verhalten zu verstehen, Verantwortung dafür zu übernehmen und gewaltfreie Handlungsweisen zu entwickeln. Im Jahr 2025 betreute NEUSTART in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Steiermark und Oberösterreich 10.068 Klient:innen. Damit ist die Gewaltpräventionsberatung nach der Bewährungshilfe die zweitgrößte Dienstleistung des Vereins.

Spricht die Polizei gegen eine Person ein Betretungs- und Annäherungsverbot aus, muss diese innerhalb von fünf Tagen Kontakt mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Der erste Beratungstermin muss spätestens innerhalb von 14 Tagen stattfinden. „Der rasche Beginn der Beratung ist entscheidend: Damit nutzen wir unmittelbar ein ,window of opportunity‘, um zu deeskalieren, weiterer Gewalt vorzubeugen und die Gefährder:innen zu weiterführender Beratung oder Therapie zu motivieren“, sagt Nachbaur.

Über NEUSTART

Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.750 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu einer der größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.

Rückfragen & Kontakt:
Verein NEUSTART
Mag. Thomas Marecek
Pressesprecher
thomas.marecek@neustart.at
Mobil: 0676/84 73 31 127

Über die/den Autor:in

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