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Start für die Beratungsstellen für Gewaltprävention

Seit 1. September müssen nach häuslicher Gewalt Weggewiesene an einer mindestens sechsstündigen Gewaltpräventionsberatung teilnehmen.

Seit 1. September müssen nach häuslicher Gewalt Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, an einer sechsstündigen Beratung teilnehmen. Maßnahmen sollen nach Fällen häuslicher Gewalt präventiv gegen weitere Eskalation wirken. NEUSTART ist in fünf Bundesländern mit der Umsetzung betraut.

Gefährder haben nach einer Wegweisung fünf Tage Zeit, einen Termin zu vereinbaren. Das Erstgespräch muss binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattfinden. Bei Weigerung droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 2.500 Euro, im Wiederholungsfall 5.000 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen. Grundsätzlich geht es um Deeskalation in einer hoch brisanten Situation, immer mit dem Schutz des Opfers, im überwiegenden Ausmaß Frauen und auch Kinder, im Fokus. Unmittelbar sollen eine Gefahrenanalyse und Absprachen mit Gewaltschutzzentren und Polizei erfolgen.

„Sechs Beratungsstunden können zwar nicht automatisch eine Verhaltensänderung bewirken“,

sagt Andreas Zembaty, Sprecher des Verein NEUSTART.

„Aber es kann die Grundlage dafür bereitet werden und ist eine Chance, die Bereitschaft für weitere Maßnahmen herzustellen, etwa ein Anti-Gewalt-Training.“

Keinesfalls geht es um eine „Servicierung“ von Beschuldigten, eine Befürchtung, die im Vorfeld von Opferschutzeinrichtungen gehegt wurde.

„Eine Deklassierung der Täter ist aber auch hochgefährlich für die Opfer“,

so Zembaty.

Im Schnitt werden rund 9.000 Wegweisungen jährlich verhängt. Für die Täter – über 90 Prozent männlich – braucht es unmittelbar ein Angebot, ein Netz von Hilfe und Kontrolle. Bei 200 bis 300 Personen geht man von Hochrisikofällen aus. Davon abgesehen ist die häufig unmittelbar nach Gewalttaten geforderte Verhängung der Untersuchungshaft allein nicht das Instrument, weil der Justiz oft Haftgründe fehlen.

In weiteren Treffen von Opferschutzorganisationen aus den vier Bundesländern und den jeweiligen Landespolizeidirektionen wird die Zusammenarbeit vertieft.

„Oberste Priorität hat der Schutz der Opfer. Dabei geht es nicht um ‚jeder für sich‘ – Polizei, Justiz, Bewährungshilfe, Täterarbeit, Opferschutzorganisationen -, sondern um ein Netz und ständigen Austausch“,

sagt Andreas Zembaty.

NEUSTART rechnet mit etwa 6.500 Fällen pro Jahr.

Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.663 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu den größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.

Rückfragen & Kontakt:
Verein NEUSTART
Mag. Thomas Marecek
Pressesprecher
thomas.marecek@neustart.at
MOBIL 0676/84 73 31 127

Über die/den Autor:in

Laura Roth ist seit 2019 Teil des Kommunikations-Teams des Vereins NEUSTART. Ihre Schwerpunkte sind die interne Kommunikation und unsere Newsletter. In unserer Serie #TeamNEUSTART holt sie regelmäßig Kolleg:innen aus ganz Österreich vor den Vorhang

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