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Bewährungsstrafen und überfüllte Gefängnisse

Sobald es Überlegungen gibt den Strafvollzug zu verändern, kommt reflexartig der Ruf nach härteren Strafen.
Mann in Haftanstalt

Fakt ist, dass trotz sinkender Kriminalität die Zahl der Inhaftierten in Justizanstalten steigt. Nicht, weil mehr Personen zu Haftstrafen verurteilt werden oder die Massivität der Delikte zunimmt, sondern weil die ausgesprochenen Haftstrafen immer länger werden. Eine Verschärfung der Strafen hat in den letzten Jahren also längst stattgefunden.

Aber ist das sinnvoll? Meine klare Antwort ist „nein!“  

Wir wissen aus Ländervergleichen mit unterschiedlicher Strafpraxis, dass mehr beziehungsweise höhere Haftstrafen nicht weniger Rückfall bewirken. Auch innerhalb Österreichs sehen wir einen Unterschied im Ausspruch von Sanktionen: Während in Ostösterreich mehr (bedingte) Freiheitsstrafen ausgesprochen werden, werden in Tirol und Vorarlberg deutlich mehr Geldstrafen verhängt. Von einer geringeren Sicherheit in Westösterreich kann nicht ausgegangen werden.

„Eine Verschärfung der Strafen hat in den letzten Jahren längst stattgefunden.“

Dazu kommt, dass Justizanstalten ihrem Resozialisierungsauftrag immer schwerer nachkommen können, wenn sie überfüllt sind. Überfüllte Gefängnisse, dadurch überlastete Justizwachebeamte und fehlende Beschäftigung von Insassinnen und Insassen beeinflussen den Vollzug negativ.

Fußfessel spart Haftkosten

Den elektronisch überwachten Hausarrest oder die bedingte Entlassung auszubauen macht hingegen nicht nur wirtschaftlich Sinn (ein Tag Haft in einer Justizanstalt kostet durchschnittlich über 120,- Euro), sondern auch gesellschaftlich. Gerade der elektronisch überwachte Hausarrest mit seinen strengen Strukturen und mit engmaschiger Überwachung ist ein sinnvolles Mittel, um Haft zu verbüßen, aber gleichzeitig positive Veränderungsschritte zu setzen (Tagesstruktur, Alkoholverbot, Rückfallprävention et cetera), die nach der Haft weiterwirken.

„Niedrigen Rückfall erreichen wir, wenn wir mit dem ersten Tag an den Ursachen der Straftaten arbeiten.“

Aber auch bedingte Entlassungen sind sinnvoll: Wenn nur ein Teil der Haft tatsächlich verbüßt wird und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, führt das dazu, dass die Justiz weiterhin Auflagen erteilen und Unterstützungsangebote machen kann. Das kann etwa die Weisung sein, eine Psychotherapie oder ein Anti-Gewalt-Training zu absolvieren. Wir sollten die Maßnahmen daher immer vom erwünschten Ergebnis aus bemessen. Ziel ist, dass Straftaten vermieden werden. Haftstrafen sind dafür nur ein begrenzt taugliches Mittel. Eine höhere Dosierung dieses Mittels schafft keine Steigerung der Wirkung. Niedrigen Rückfall erreichen wir, wenn wir beginnend mit dem ersten Tag an den Ursachen der Straftaten arbeiten.

Kristin Henning, Leiterin von NEUSTART Tirol

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Über die/den Autor:in

Leitung NEUSTART Tirol

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