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Häusliche Gewalt: Bilanz nach drei Monaten Beratung

NEUSTART zieht Bilanz nach drei Monaten Gewaltpräventionsberatung: 2.000 Zuweisungen, vorwiegend Männer; Täterarbeit zum Schutz des Opfers.

Wien (NEUSTART) – Seit 1. September müssen sich Personen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annährungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtend beraten lassen. In fünf Bundesländern – Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Oberösterreich – bietet der Verein NEUSTART, der seit mehr als sechs Jahrzehnten in der Straffälligenhilfe tätig ist, diese verpflichtende Gewaltpräventionsberatung im Auftrag des Innenministeriums an. In den vergangenen drei Monaten wurden NEUSTART mehr als 2.000 Personen zugewiesen.

In der Gewaltpräventionsberatung von NEUSTART arbeiten ausschließlich bestens ausgebildete Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

„Es geht um Deeskalation in einer hoch brisanten Situation. Unser oberstes Ziel ist, die Gewalt zu stoppen und Opfer, überwiegend sind das Frauen und Kinder, zu schützen“,

sagt Christoph Koss, Geschäftsführer von NEUSTART.

„Denn Täterarbeit ist Opferschutz.“

Wird bei einem Streit, einer Drohung oder bei Ausübung von körperlicher Gewalt die Polizei alarmiert, kann diese ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen. Die weggewiesene Person – 90 Prozent davon sind Männer – hat dann fünf Tage Zeit, sich mit einer Beratungsstelle für Gewaltprävention in Verbindung zu setzen und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

„Wir waren positiv überrascht, dass sich die überwiegende Mehrheit während der Frist meldet“,

sagt Koss. Den verpflichtenden ersten Kontakt kurz nach dem Vorfall hält er für wichtig.

„Da haben wir die besten Chancen, an einer Verhaltensänderung zu arbeiten.“

In den Beratungen werden zunächst die unmittelbaren Auswirkungen der Tat thematisiert.

„Es geht darum, das Unrecht klar zu machen und daran zu arbeiten, in Zukunft Konflikte gewaltfrei zu lösen“,

sagt Koss.

„Wir arbeiten ganz stark an der Motivation, das gewalttätige Verhalten zu ändern und vermitteln bei Bedarf nach den verpflichtenden sechs Stunden weiterführende Therapien, Beratungen oder Anti-Gewalt-Trainings.“

Opferschutz und Täterarbeit verfolgen dasselbe Ziel: nämlich den Stopp der Gewalt.


„Deshalb arbeiten wir engmaschig mit Polizei, Opferschutzeinrichtungen, Frauenhäusern, Kinder- und Jugendhilfe, Gewaltschutzeinrichtungen und Männerberatungen zusammen“,

sagt Koss.

„Dieses Netzwerk ist ganz entscheidend bei opferschutzorientierter Täterarbeit.“

Wichtig sei außerdem der Ausbau von weiterführenden Beratungs- und Therapieangeboten, damit unmittelbar nach den verpflichtenden sechs Stunden auf freiwilliger Basis weitergearbeitet werden kann.

Mehr Informationen und Kontaktadressen der Beratungsangebote in den fünf Bundesländern finden Sie hier.

Über NEUSTART
Seit 1957 arbeitet NEUSTART in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention. Der Verein bietet Einzelnen und der Gesellschaft Hilfen und Lösungen zur Bewältigung von Konflikten und zum Schutz vor Kriminalität an. NEUSTART beschäftigt 1.663 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit zählt NEUSTART zu den größten Non-Profit-Organisationen in Österreich.

Rückfragen & Kontakt:
Verein NEUSTART
Mag. Thomas Marecek
Pressesprecher
thomas.marecek@neustart.at
MOBIL 0676/84 73 31 127

Über die/den Autor:in

Laura Roth ist seit 2019 Teil des Kommunikations-Teams des Vereins NEUSTART. Ihre Schwerpunkte sind die interne Kommunikation und unsere Newsletter. In unserer Serie #TeamNEUSTART holt sie regelmäßig Kolleg:innen aus ganz Österreich vor den Vorhang

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