Erste Erfolge sprechen für Opfer-Täter-Dialog
Die persönlichen Folgen einer Straftat können oft nur schwer aufgearbeitet werden. Seit April 2025 erprobt NEUSTART deshalb, in enger Zusammenarbeit mit der Justiz, in vier Modell-Regionen eine neue Form des Tatausgleichs außerhalb der Diversion: den Opfer-Täter-Dialog. In Wien, Kärnten, Salzburg und Tirol bietet dieses Format die Möglichkeit, Hintergründe und Folgen einer Straftat in einem persönlichen Gespräch zu klären – und zwar zusätzlich zur rechtlichen Aufarbeitung durch die Gerichte. Es handelt sich um ein für alle Beteiligten freiwilliges und kostenloses Angebot im Sinne der Restorative Justice (Wiedergutmachende Gerechtigkeit). Das Ziel ist, neben der juristischen Klärung der Tat, eine persönliche Aufarbeitung der Tatfolgen zu ermöglichen. Bislang war ein Tatausgleich nur bei einer diversionellen Erledigung einer Straftat möglich, der Opfer-Täter-Dialog findet hingegen parallel zum Strafverfahren oder nach einem Urteil statt. Wie beim Tatausgleich wird der Prozess von professionellen Konfliktregler:innen von NEUSTART angeleitet. Der Modellversuch ist bis Ende 2026 angesetzt und wird wissenschaftlich begleitet.
Erste Erfahrungsberichte sind vielversprechend. Bis Ende Februar wurde in knapp 60 Fällen ein Opfer-Täter-Dialog zwischen beiden Beteiligten begonnen. In etwa der Hälfte der Fälle konnte dieser zu Ende geführt werden – fast immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten.
Manchmal braucht es einen zweiten Anlauf
Hinter jeder dieser Zahlen steht eine Geschichte. Etwa jene der beiden jungen Frauen, die in der gleichen Einrichtung ihre Lehre absolvierten, wobei es zu Konflikten mit Körperverletzung kam, die in einer Hauptverhandlung juristisch geklärt wurden. Zusätzlich nahm die Beschuldigte das Angebot zum Erstgespräch im Rahmen des Opfer-Täter-Dialogs wahr. Auch das Opfer erklärte sich zur Teilnahme bereit. Das darauffolgende gemeinsame Ausgleichsgespräch wurde seitens der Beschuldigten abgebrochen, doch sie meldete sich binnen 14 Tagen erneut, um einen zweiten Anlauf zu wagen, der sehr erfolgreich war.
„Das Opfer hat nun Antworten und die Beschuldigte konnte erkennen, was die Vorfälle mit dem Opfer gemacht haben und welche Ängste und Traumata dadurch ausgelöst wurden. Beide Seiten haben die individuelle Situation der anderen gehört, erlebt und verstanden“
sagt der Leiter der NEUSTART Einrichtung, in der dieser Fall begleitet wurde.
„Ich bin froh, den Opfer-Täter-Dialog gemacht zu haben“
Ein Einbruch in ihre Wohnung und die Ungewissheit, ob ihre Adresse willkürlich oder gezielt ausgewählt wurde, haben das Opfer in dieser Konstellation so massiv belastet, dass sie unter Panikattacken litt und regelmäßig in der Nacht aufstand, um zu kontrollieren, ob die Tür tatsächlich verschlossen ist. Der Täter, der zum Zeitpunkt des Opfer-Täter-Dialogs in einer Justizanstalt war, wollte sich bereits am Tag der Verhandlung aufrichtig entschuldigen, hatte jedoch keine Gelegenheit dazu. Die bedrückende Nachricht vom Tod einer nahen Verwandten, darauffolgender Drogenkonsum und Geldnot waren seiner Straftat vorausgegangen. Im ersten telefonischen Vorgespräch hat das Opfer noch ausgeschlossen, den Täter sehen zu wollen. Wenig später entschied sie sich jedoch dazu, ihn doch zu treffen, allerdings unter der Voraussetzung, dass das Gespräch in einem Raum mit Trennscheibe stattfindet. Während des Opfer-Täter-Dialogs erfuhr die Geschädigte, dass ihre Wohnung zufällig ausgewählt wurde, was sie sichtlich erleichterte. Der Täter entschuldigte sich mehrfach und drückte sein Bedauern aus. Dabei merkte sein Gegenüber, wie unangenehm im die ganze Situation war und dass er ihr nicht in die Augen schauen konnte, woraufhin sie ihm sagte, er müsse sich nicht genieren. Die Geschädigte nahm seine Entschuldigung an und konnte ihm verzeihen. Sichtlich berührt lehnte sie ab, als er ihr Geld aus seinen Ersparnissen aus seiner Zeit im Kinderheim anbot, viel wichtiger sei ihr, dass er etwas aus seinem Leben macht, was ihn wiederum sichtlich bewegte.
„Gleich beim Verlassen des Besprechungsraumes sagte mir die Geschädigte, wie froh sie sei, den Opfer-Täter-Dialog gemacht zu haben“
so die Konfliktreglerin, die diesen Fall begleiten durfte.
Wegen Erkrankung überreagiert
„Ich werde heimgehen, meine Waffe holen und dir ein Loch in den Schädel schießen.“
Kaum zu glauben, dass dieser Eskalation ein Opfer-Täter-Dialog folgte, über den die begleitende Konfliktregler:in sagt: „Ich war sehr glücklich über dieses schöne Gespräch“. Was war vorgefallen? Der Geschädigte war mit seiner Tochter am Spielplatz, wo er den vorbestraften Beschuldigten aufforderte, seinen Hund anzuleinen, woraufhin dieser mit seiner gefährlichen Drohung massiv überreagierte. Der Beschuldigte bekundete vor der Gerichtsverhandlung Interesse an einem Opfer-Täter-Dialog, äußerte sich allerdings beim ersten telefonischen Vorgespräch mit NEUSTART anfangs vor allem aufgebracht und verärgert ins Telefon. Nachdem er sich beruhigen konnte, erklärte er, dass er eine multiple Persönlichkeitsstörung hat und deswegen am Tag des Vorfalls derart überreagiert hat. Es war ihm ein großes Anliegen, sich dafür aufrichtig beim Geschädigten zu entschuldigen. Die für den Fall zuständige Konfliktreglerin hat diesen daraufhin kontaktiert, ihn über die psychische Erkrankung des Beschuldigten informiert und ihm berichtet, dass er sich gerne bei ihm entschuldigen möchte. Der Geschädigte war sehr interessiert, hat jedoch von Anfang an klargestellt, dass er aufstehen und gehen würde, wenn der notwendige Respekt fehlt. Das Gespräch fand schließlich eine Woche vor der Gerichtsverhandlung statt und verlief sehr erfolgreich. Der Beschuldigte konnte die ganze Zeit bei der Sache bleiben, seine Erkrankung erklären und sich authentisch entschuldigen. Der Geschädigte konnte die Entschuldigung annehmen, hat sich dafür bedankt und sogar Verständnis und Mitgefühl für die Erkrankung gezeigt. Zum Abschied reichten sich die beiden die Hand.
Ein schweres Gespräch schafft Erleichterung
Bei Sexulastraftaten wird der Opfer-Täter-Dialog geschlechterausgewogen von zwei Konfliktregler:innen begleitet. So auch in diesem Fall, wo der Beschuldigte bereits aus der Haft entlassen und in Bewährungshilfebetreuung bei NEUSTART war und Interesse an einem Opfer-Täter-Dialog bekundet hat, weil das Opfer zu diesem Zeitpunkt weitere finanzielle Forderungen geltend machen wollte. Der Beschuldigte hat im Rahmen seiner strafrechtlichen Verurteilung eine Wiedergutmachung gezahlt und seinen Willen bekundet, auch die Therapiekosten für das Opfer zu übernehmen, was er jedoch nicht getan hat – ein Grund, warum das Opfer weitere finanzielle Forderungen geltend machen wollte. Im Erstgespräch hat der Beschuldigte sein Fehlverhalten reflektiert und Verantwortung übernommen. Er äußerte den Willen, weitere Zahlungen zu leisten, sei jedoch finanziell in einer prekären Situation. Sein Hauptinteresse war, sich zu entschuldigen und zu versuchen, sich zu erklären. Auch das Opfer war bereit, an einem Opfer-Täter-Dialog teilzunehmen. Beide Beteiligten kamen sichtlich nervös und angespannt zum folgenden langen gemeinsamen Gespräch, wo der Beschuldigte dem Opfer einen 30-seitigen Brief übergab, der zuvor von den Konfliktregler:innen quergelesen wurde, um auszuschließen, dass er offensichtlich traumatisierende Inhalte für das Opfer enthält. Sie hat ihn nicht sofort gelesen, die Gelegenheit aber genutzt, um dem Beschuldigten zu sagen, wie sie sich aufgrund der Tat gefühlt hat. Der Beschuldigte konnte das hören und annehmen. Das Gespräch war für beide schwer und mit viel Anspannung verbunden. Gleichzeitig äußerten beide, dass sie erleichtert waren, diesen Schritt gemacht zu haben. Das Opfer hat den Brief nach dem Gespräch gelesen und der Beschuldigte hält die finanzielle Vereinbarung, die in Raten gestaltet und von den Anwält:innen der beiden schriftlich ausgestaltet wurde, bis dato ein. In einigen Monaten ist ein abschließendes Gespräch geplant.


