Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger beschuldigt oder verurteilt wird, etwas Verbotenes gemacht zu haben, finden Sie hier viele Informationen und Antworten. Auch wenn Sie gerade aus dem Gefängnis kommen, finden Sie hier Informationen. Außerdem finden Sie hier Informationen, wenn Sie Opfer von Kriminalität geworden sind.
Die NEUSTART Online-Beratung hilft Ihnen. Sie beantwortet Ihre Fragen mit einem E-Mail. Füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus und schreiben Sie Ihre Frage in die Nachricht. Schreiben Sie auch dazu, in welchem Ort und Bundesland Sie wohnen. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihren Namen dazuschreiben. Wir antworten auch auf anonyme Anfragen.
Tipps für die ersten Tage nach der Haftentlassung
- Beachten Sie bitte, dass Sie nach Ihrer Entlassung nicht automatisch versichert sind.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Ihrer Entlassung Kontakt mit NEUSTART auf und lassen Sie sich bezüglich der möglichen finanziellen Absicherung beraten (Sozialhilfe, Notstandshilfe, Schulden, ...). (Kontakt)
- Heben Sie Ihren Entlassungsschein gut auf. Er gilt als Dokument beim Arbeitsmarktservice, beim Sozialamt, bei der Meldebehörde oder anderen Ämtern.
- Das Arbeitsmarktservice sollten Sie gleich nach der Haftentlassung kontaktieren. Dort werden Ihre Ansprüche (Jobberatung, Geld, Ausbildung) geklärt. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben, sind Sie auch versichert. Stellen Sie dafür einen Antrag. Sobald dieser bewilligt wurde, bekommen Sie für einen bestimmten Zeitraum monatlich Geld.
- Teilen Sie sich Ihr Entlassungsgeld gut ein. Es ist Ihre Basis für größere Anschaffungen nach der Entlassung.
- Eine Übernachtungsmöglichkeit oder eine Wohnung nach der Haft zu finden ist schwer. Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig planen, wie Sie bei der Suche erfolgreich sein können. Ihre Sozialarbeiterin oder ihr Sozialarbeiter hilft Ihnen dabei gerne.
ENDE FAQ