Unrecht begreifen lernen

Menschen, die nach dem Verbotsgesetz angezeigt werden, fehlt es oft an Unrechtsbewusstsein. Pädagogische Rundgänge in Gedenkstätten für die Opfer der NS-Zeit können das ändern.

Tobias wurde nach dem § 3g Verbotsgesetz angezeigt, weil er auf WhatsApp ein Hakenkreuz weitergeschickt hat. Da hinter seinem Handeln kein verfestigtes rechtsextremes Gedankengut festgestellt werden kann, wird ihm als Diversion eine Probezeit von einem Jahr mit Bewährungshilfe angeboten. Eine Auflage: die Teilnahme an einem pädagogischen Rundgang durch den Gedenkort Hartheim. Schloss Hartheim wurde von den Nationalsozialisten als „Euthanasieanstalt“ missbraucht. Hier wurden rund 30.000 Menschen mit Behinderungen sowie Zwangsarbeiter:innen in Gaskammern systematisch ermordet.

„Die Auseinandersetzung an realen, historischen Orten hat eine ganz besondere Wirkung. Ein Rundgang durch eine Gedenkstätte macht Geschichte unmittelbar erfahrbar – abstrakte Zahlen und Fakten bekommen Gesichter und Orte“, erklärt Stephanie Mayerhofer, Extremismus-Expertin bei NEUSTART. „Die Auseinandersetzung wird dadurch weniger theoretisch und eröffnet Raum für echte Reflexion. Diese Orte machen unmissverständlich deutlich, wohin Ausgrenzung, Hetze und menschenverachtendes Denken im Extrem führen können. Sie zeigen eindrücklich die Folgen von Diskriminierung und Hass, wenn ihnen nicht entgegengetreten wird.“

Ein Rundgang dauert drei Stunden. Immer im Einzelsetting mit speziell geschulten Gedenkstättenpädagog:innen. So entsteht ein intensiver Austausch mit der Möglichkeit, auf den:die Klient:in einzugehen. Tobias‘ Fassungslosigkeit über das Morden mitten im Dorf bietet einen wichtigen Anknüpfungspunkt, um Unrechtsbewusstsein zu schaffen. Werden Hass normalisiert, die NS-Verbrechen verleumdet oder gar glorifiziert, muss gesellschaftlich und strafrechtlich darauf reagiert werden.

Die Führung vermittelt die Tragweite der Gewalttaten des NS-Regimes und dadurch können Klient:innen Bezüge zu Rassismus, Diskriminierung, Verhetzung, politischer Verfolgung und dem Fehlen von freier Meinungsäußerung herstellen, die auch heute eine Gefahr für Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind.

Es geht aber auch um den generellen Umgang, den Menschen heutzutage in unserer Gesellschaft miteinander pflegen. Wie ein Zusammenleben mit weniger Hass möglich ist und welche Verantwortung man selbst dafür trägt. „Ich verstehe jetzt, warum das, was ich getan habe, falsch war“, sagt Tobias am Ende seines Rundgangs.

§ 3g Verbotsgesetz

Nach dieser Bestimmung ist jede „Betätigung im nationalsozialistischen Sinn“ wie das Versenden von Memes mit Bezug auf Adolf Hitler oder den Holocaust auf Social Media und in WhatsApp-Gruppen, die nicht nach einer anderen Bestimmung des Verbotsgesetzes mit (noch strengerer) Strafe bedroht ist, strafbar. Seit der Verbotsgetz-Novelle 2023 ist es nun auch möglich, im niederschwelligen Bereich des § 3g Verbotsgetz diversionell vorzugehen. 

Über die/den Autor:in
Lina Meredith

Lina Meredith ist seit 2023 Teil des Kommunikations-Teams des Vereins NEUSTART. Ihr Schwerpunkt ist die digitale Kommunikation.

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