1.716 Meldungen wurden zwischen September 2024 und August 2025 bei ZARA dokumentiert und bearbeitet. 54 % davon wurden als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. 53 % der Hass-Kommentare waren vorurteilsmotiviert, das heißt sie hatten rassistische Hintergründe. Hass-Kommentare haben erhebliche Auswirkungen auf die Opfer, unabhängig davon, ob sie zusätzlich gegen Gesetze verstoßen. ZARA hat im letzten Berichtsjahr 1.985 Beratungen für Betroffene und Zeug:innen durchgeführt: Zum Bericht
Was passiert, wenn Hass im Netz nicht straffrei bleibt?
798 Online Hass-Meldungen wurden als strafrechtlich relevant eingestuft. Online-Hass sollte aber nicht nur mit Bestrafung entgegengetreten werden. Es braucht eine Auseinandersetzung, einen Dialog. Für diese Fälle hat NEUSTART das Programm „Dialog statt Hass“ entwickelt. Seit 2018 betreuen wir in diesem Programm Personen, die ein Strafverfahren wegen Verhetzung (§ 283 StGB) anhängig haben. Delikte nach § 3g Verbotsgesetz mit dem Hintergrund von diskriminierenden Äußerungen über digitale Medien, wenn keine ideologische Verhärtung und keine Vorverurteilung nach dem Verbotsgesetz vorliegen, können ebenfalls im Rahmen von „Dialog statt Hass“ bearbeitet werden.
Mit den Menschen in Dialog zu treten ist ein erster Ansatz um Haltungen und Narrative kritisch zu hinterfragen ohne die Person selbst abzuwerten. Neben standardisierten Vorgaben, die aus den vier inhaltlichen Modulen Normverdeutlichung, Deliktverarbeitung, Medienkompetenz und Diskurskompetenz/Perspektivenwechsel bestehen, bietet das Programm auch die Möglichkeit, Betreuungsinhalte individuell an die Thematik anzupassen und sich auf die individuelle Geschichte der Person einzulassen.
Die Gespräche finden hauptsächlich im Einzelsetting im vertrauensvollen Rahmen der Bewährungshilfe statt, es werden aber auch Gruppenmodule zu bestimmten Themen angeboten.
In den eigens entwickelten Modulen des sechs Monate dauernden Programms setzen sich die Täter:innen auf theoretischer und persönlicher Ebene mit Diskriminierung auseinander und lernen strafrechtliche Grenzen der freien Meinungsäußerung kennen.
Durch die gezielte, intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt zur Rückfallprävention wird eine Verantwortungsübernahme angeregt sowie sozialkonstruktive alternative Handlungsstrategien erarbeitet. Der eigene Medienkonsum wird reflektiert und Medienkompetenz gestärkt.
Ziel des Programms ist es, ein Bewusstsein für die Art und Wirkung der getätigten Aussagen zu schaffen, bestimmte Methoden zur Meinungsäußerung in nicht abwertender Form zu erlernen sowie Mechanismen von Hass und Ausgrenzung zu erkennen.
Es wird gemeinsam erarbeitet, welche Wirkung und auch welche Folgen abwertende Meinungsäußerung haben kann – für die Opfer aber auch für die Täter:innen. Oft haben die Täter:innen eigene Diskriminierungs- oder Opfererfahrungen, wodurch ein Perspektivenwechsel angeregt werden kann.
Um die Auswirkungen von hasserfüllten Äußerungen online oder auch offline auf Personen bzw. Personengruppen zu verdeutlichen, braucht es Sensibilisierung und eine Reflexion des eigenen Verhaltens. Wir unterstützen die Täter:innen dabei straffrei zu bleiben, getreu unserem Motto „Ächte die Tat, aber achte die Täter:innen“.


