Haftentlassenenhilfe
Wie gelingt der NEUSTART nach der Haft?
Eine Freiheitsstrafe reißt Menschen aus ihrem bisherigen Leben. Am Tag der Entlassung stehen viele beinahe mittellos da – ohne stabile Beziehungen, ohne Arbeit, ohne gesicherte Wohnung und oft ohne soziale Unterstützung. Die Haftentlassenenhilfe von NEUSTART begleitet Menschen in dieser Situation auf dem Weg zurück in die Gesellschaft.
Was ist Haftentlassenenhilfe?
Haftentlassenenhilfe ist ein freiwilliges Unterstützungsangebot für Menschen, die demnächst aus der Haft entlassen werden oder die gerade entlassen wurden. Wer das Angebot in Anspruch nehmen möchte, erhält Unterstützung dabei, den Übergang von der Justizanstalt in ein eigenständiges Leben in Freiheit zu bewältigen und Rückfällen vorzubeugen.
NEUSTART unterstützt dabei, die neue Lebenssituation zu ordnen, Perspektiven zu entwickeln und Schritt für Schritt wieder Fuß zu fassen. Dazu gehören die Klärung der Wohnsituation, Fragen zu Arbeit und Finanzen, der Umgang mit Ämtern sowie die Stabilisierung in einer psychisch oft sehr belastenden Zeit.
(im Jahr 2025)
Ab wann unterstützt Haftentlassenenhilfe?
Die Unterstützung kann bereits in den Monaten vor der Entlassung beginnen. Wenn eine Entlassung innerhalb der nächsten sechs Monate absehbar ist und die Person sich im Entlassungsvollzug befindet, kann der Soziale Dienst der Justizanstalt den Kontakt zur Haftentlassenenhilfe von NEUSTART vermitteln.
Sozialarbeiter:innen von NEUSTART kommen in die Justizanstalt, hören zu, informieren über mögliche Unterstützung und planen gemeinsam mit der Person die Zeit nach der Entlassung. Nach der Haftentlassung kann die Begleitung – je nach Bedarf – bis zu zwölf Monate weitergeführt werden.
Warum sind Ämter, Versicherung und Finanzen so wichtig?
Viele Menschen sind nach der Entlassung nicht automatisch krankenversichert und verfügen nur über ein begrenztes Entlassungsgeld. Gleichzeitig müssen wichtige Dinge sofort geregelt werden: Anmeldung beim Arbeitsmarktservice, Klärung von Ansprüchen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, gegebenenfalls Anträge auf Sozialhilfe oder Klärung von Schulden.
Der Entlassungsschein ist ein zentrales Dokument, das unter anderem beim Arbeitsmarktservice, beim Sozialamt oder bei der Meldebehörde benötigt wird. Die Haftentlassenenhilfe unterstützt dabei, diese Schritte nicht alleine gehen zu müssen, Fristen einzuhalten und das vorhandene Geld sinnvoll einzuteilen. Ziel ist es, die grundlegende Existenz zu sichern und damit eine stabile Basis für die Zeit in Freiheit zu schaffen.
Wie kann Kontakt zur Haftentlassenhilfe aufgenommen werden?
Noch während der Haft können interessierte Personen den Sozialen Dienst der Justizanstalt ansprechen und um Kontaktaufnahme mit NEUSTART bitten. So kann die Vorbereitung auf die Entlassung rechtzeitig beginnen.
Nach der Entlassung können sich Betroffene direkt an die NEUSTART Einrichtung in ihrer Region wenden, einen Termin vereinbaren oder persönlich vorbeikommen.
Haftentlassenenhilfe auf einen Blick
- Zielgruppe: Menschen, die demnächst aus der Haft entlassen werden oder kürzlich entlassen wurden.
- Zeitpunkt: Möglich bereits bis zu sechs Monate vor der Entlassung im Entlassungsvollzug.
- Dauer: Begleitung nach der Haftentlassung je nach Bedarf bis zu zwölf Monate.
- Inhalte: Vorbereitung auf die Entlassung, Stabilisierung in der Übergangsphase, Unterstützung bei Wohnen, Arbeit, Ausbildung und Alltagsstruktur.
- Ämter & Finanzen: Hilfe bei Anträgen (z. B. Arbeitsmarktservice, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe), Klärung von Versicherung und Umgang mit Entlassungsgeld.
- Dokumente: Beratung zur Bedeutung des Entlassungsscheins und weiterer wichtiger Unterlagen.
- Ziel: Einen sicheren, planbaren NEUSTART in Freiheit ermöglichen und Rückfallrisiken verringern.
Wie wirkt Haftentlassenenhilfe
- 68% der entlassenen Klient:innen verfügen nach dem Abschluss der Haftentlassenenhilfe über ein Einkommen, das mindestens so hoch ist wie die Mindestsicherung.
- Für 70% war die Wohnsituation gesichert.2
- Bei einer Befragung stimmten außerdem 97% der Klient:innen der Aussage voll oder eher zu, dass es durch die Haftentlassenenhilfe zu einer positiven Veränderung ihres Lebens gekommen ist.
- Die Gespräche zwecks Verhinderung weiterer Straftaten mit den NEUSTART Sozialarbeiter:innen fanden 91% besonders hilfreich.3
- Im Schnitt blieben 58% der Klient:innen innerhalb von drei Jahren nach Ende der Haftentlassenenhilfe straffrei.4
Dies mag auf den ersten Blick ernüchternd wirken, ist aber durch die oben genannten besonderen Herausforderungen bei der Haftentlassenenhilfe zu relativieren:
- Bei Klient:innen mit etlichen Vor- und Haftstrafen,
- Suchtproblemen und/oder
- fehlender Berufsausbildung
ist oft eine gewisse Stabilisierung oder eine Verschiebung hin zu weniger problematischem Verhalten schon als Erfolg zu werten.
Kritische Phase Haftentlassung
Nach der Haftentlassung ist die Gefahr eines Rückfalls besonders hoch. Studien belegen, dass die Rückfallgefahr nach der Haft größer ist als nach einer bedingten Freiheitsstrafe, nach einer Geldstrafe oder nach diversionellem Vorgehen. Das wurde sowohl innerhalb als auch außerhalb Österreichs festgestellt.
Die Untersuchungen streuen von 40 bis 70 Prozent Rückfälligkeit, je nach Beobachtungszeitraum und Rückfallbegriff. Eine Wiederkehrerquote in Haft von etwa 40 bis 50 Prozent wird allgemein als realistisch angenommen. (Siehe etwa Hofinger/Peschak, 2018, Die neue österreichische Wiederverurteilungsstatistik; Hofinger/Neumann, 2008, Legalbiografien von NEUSTART Klientinnen und Klienten).
Da die Personen, die mit Endstrafe entlassen werden, eine besonders hohe Rückfallgefährdung haben, ist es für uns besonders wichtig gemeinsam mit den betroffenen Personen an der Verantwortungsübernahme für das kriminelle Handeln zu erarbeiten und Handlungsalternativen für zukünftige Risikosituationen zu erlernen.
Quellen
1NEUSTART Klient:innendokumentation
2NEUSTART Klient:innendokumentation
3NEUSTART Klient:innenbefragung 2025
4Hofinger/Peschak: Legalbiografien von NEUSTART Klienten II, IRKS, 2018
5Hofinger: Evaluationsstudie zur Haftentlassenenhilfe, IRKS, 2013
Broschüren und Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unter Downloads.