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Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber, für Zuweiserinnen und Zuweiser
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Dialog statt Hass

Zielgruppe

Das Programm „Dialog statt Hass“ richtet sich an Personen, die ein Strafverfahren wegen Verhetzung (§ 283 StGB) anhängig haben. Aber auch andere geeignete Delikte (z. B. § 188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“, § 282 StGB „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen“, § 3 VerbotsG und § 3g VerbotsG bei Delikten, die im Kontext sozialer Medien begangen wurden und wenn keine ideologische Verhärtung und keine Vorverurteilung wegen VerbotsG vorliegt) mit dem Hintergrund diskriminierenden Äußerungen im Weg über elektronische und soziale Medien können im Rahmen von „Dialog statt Hass“ bearbeitet werden.

Voraussetzung und Anordnung

Voraussetzung zur Durchführung des Programms ist eine Anordnung von Bewährungshilfe mit Weisung zur Teilnahme am Programm „Dialog statt Hass“.

Gesetzliche Grundlagen für Dialog statt Hass