Eine Verteidigerin oder einen Verteidiger können Sie sich grundsätzlich immer nehmen. Die Verteidigerin oder der Verteidiger bespricht mit Ihnen den Verlauf des Verfahrens und Ihr Verhalten bei der Gerichtsverhandlung. Sie oder er ist verpflichtet, alles, was Sie ihr oder ihm erzählen, vertraulich zu behandeln und nur mit Ihrem Einverständnis der Staatsanwaltschaft und dem Gericht mitzuteilen.
Eine seriöse Verteidigerin und ein seriöser Verteidiger wird Ihnen nie garantieren, dass Sie freigesprochen werden oder eine ganz besonders milde Strafe erhalten. Laufen Sie jedenfalls nicht zur erstbesten Anwältin oder zum erstbesten Anwalt um die Ecke, sondern erkundigen Sie sich, welche Verteidigerin oder welcher Verteidiger in Strafverfahren besonders engagiert ist. Eine Verteidigerin oder einen Verteidiger zu nehmen ist auch eine Frage des Geldes. Weitere Informationen siehe in folgender Broschüre der österreichischen Rechtsanwälte.
Jugendliche Beschuldigte müssen in folgenden Fällen eine Verteidigerin bzw. einen Verteidiger haben:
- in jeder Hauptverhandlung vor einem Bezirks- oder Landesgericht
- unverzüglich nach einer Festnahme
- sowie im gesamten Strafverfahren wegen eines Verbrechens (= mit mehr als 3-jähriger Freiheitsstrafe bedrohte Vorsatztat; zum Beispiel schwere Körperverletzung nach § 84 Abs 4 oder 5 StGB) ab der ersten Einvernahme als beschuldigte Person (also bereits bei einer kriminalpolizeilichen Beschuldigteneinvernahme)