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Blog und Diskussion
Mindestsicherung: Existenzsicherung verhindert Rückfall
Mag. Dorit Bruckdorfer - 5.12.2018 12:38
Geht es nach dem geplanten Entwurf für die Reform der Mindestsicherung, fallen Menschen wie Lisa aus dem letzten Hilfsnetz, das sie derzeit haben. Straftäterinnen und Straftäter, die zu sechs oder mehr Monaten bedingter oder unbedingter Haft verurteilt werden, sollen für die Dauer dieser Strafe ihre Existenzgrundlage verlieren. Sie erhalten aus der Grundversorgung zwischen 290,- und 365,- Euro monatlich – zu wenig für Miete und Lebensmittel. Rund 14.000 Menschen pro Jahr wären potenziell davon betroffen. 80 Prozent davon sind Österreicherinnen und Österreicher. Wohneinrichtungen verlangen Mindestsicherung als Zugangskriterium – sie scheiden also bei der Verhinderung von Obdachlosigkeit aus.
Die Aufgabe der Bewährungshilfe setzt dort an, wo Perspektiven geschaffen werden. Wo das Delikt bearbeitet wird, wo das Verhalten sich ändern kann, damit es keine Rückfälle gibt. Die Basis dafür ist eine – durch Mindestsicherung – gesicherte Existenz mit einem Zuhause. Wenn die Menschen auf der Straße stehen, sind sie perspektivlos. Die Folge: vermehrte Rückfälle, weniger Sicherheit, neue Opfer. Und letztlich höhere Kosten für den Staat, denn: Ein Haftplatz kostet 3.720,- Euro pro Monat. Abgesehen von monetären Argumenten kommt die Verweigerung einer notwendigen Existenzgrundlage einer Nebenstrafe gleich und kann noch dazu im Sinn von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention als Verletzung der Menschenrechte ausgelegt werden.
Webtipp:
https://www.neustart.at/at/_files/pdf/Stellungnahme_Sozialhilfe_Grundsatzgesetz.pdf
Mag. Dorit Bruckdorfer ist NEUSTART Redakteurin
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Marion Maier schrieb am 20.12.2018 11:45
Marion Maier, Dornbirn