Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger beschuldigt oder verurteilt wird, etwas Verbotenes gemacht zu haben, finden Sie hier viele Informationen und Antworten. Auch wenn Sie gerade aus dem Gefängnis kommen, finden Sie hier Informationen. Außerdem finden Sie hier Informationen, wenn Sie Opfer von Kriminalität geworden sind.
Die NEUSTART Online-Beratung hilft Ihnen. Sie beantwortet Ihre Fragen mit einem E-Mail. Füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus und schreiben Sie Ihre Frage in die Nachricht. Schreiben Sie auch dazu, in welchem Ort und Bundesland Sie wohnen. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihren Namen dazuschreiben. Wir antworten auch auf anonyme Anfragen.
Blog und Diskussion
Sind steigende Anzeigen bei Sexualdelikten alarmierend?
Jürgen Kaiser MBA - 2.10.2018 08:07
Die Steigerung beruht vor allem auf einer Zunahme der Anzeigen wegen sexueller Belästigung seit 2016. Das war das Jahr, in dem erstmals die Erweiterung des § 218 Strafgesetzbuch („Grapsch-Paragraf") zur Geltung kam. Damit können sich seit 2016 die meist weiblichen Opfer endlich auch mit einer Anzeige gegen solche Übergriffe wehren. Dass Opfer das auch getan haben, sieht NEUSTART positiv, denn gerade Sexualdelikte beeinträchtigen das weitere Leben von Opfern massiv. Bei allen Sexualstraftätern, die NEUSTART zugewiesen werden, wird in hoher Frequenz und mit spezieller Methodik daran gearbeitet, dass sie rückfallfrei bleiben können.
Auch in früheren Jahren gab es sexuell motivierte Grenzüberschreitungen – nur war das damals noch nicht durch ein Gesetz als No-Go deutlich gemacht. Hoffentlich ist der achtprozentige Rückgang der Belästigungs-Anzeigen von 2016 auf 2017 ein Trend in die Richtung, dass mehr Männer begriffen haben, dass sexuelle Übergriffe jeglicher Art Konsequenzen nach sich ziehen.
Jürgen Kaiser MBA ist Leiter des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART
Zu diesem Beitrag gibt es |noch keinen Kommentar|
Ihre Meinung zählt
Wir freuen uns über Ihren Kommentar zu diesem Blogeintrag
Kommentare zu diesem Beitrag:
Kein Eintrag vorhanden. Schreiben Sie den ersten.