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Blog und Diskussion
20 Jahre Gewaltschutzgesetz
Dr. Kristin Henning - 19.10.2017 07:09
Von großer Wichtigkeit sind Einrichtungen wie Frauenhäuser, Gewaltschutzzentren oder andere Beratungseinrichtungen, die Opfern in akuten Situationen, aber auch im Anschluss dabei helfen, aus dem Gewaltkreislauf auszusteigen. Andererseits darf nicht außer Acht gelassen werden, dass Wegweisungen auch die Gefährder in eine Krisensituation versetzen. Unverständnis und Kränkung über die Situation, aber auch fehlende Schlafmöglichkeiten oder nicht vorhandene Dokumente können hier weitere Eskalationen auslösen. Untersuchungshaft für Weggewiesene, wie sie manchmal gefordert wird, ist keine Alternative, weil die Haft die Probleme nur aufschiebt, statt sie zu lösen. Gerade aus diesem Grund wäre es sinnvoll, auch Weggewiesenen rasch Unterstützung zukommen zu lassen. Soziale Arbeit hilft mit Reflexion und Konfrontation dabei, dass der Weggewiesene nicht unbedacht und neuerlich destruktiv auf die Wegweisung reagiert. Außerdem bedarf es praktischer Hilfen wie Beschaffung von Unterkunft, Kleidung und Dokumenten.
Es ist ein großer Erfolg, dass die Rechte von Opfern in den vergangenen Jahrzehnten gestärkt wurden und insbesondere auch die Tabuisierung der häuslichen Gewalt nachlässt. Das Bewusstsein, dass gerade diese Form der Gewalt weit verbreitet ist und nicht nur Randgruppen betrifft, wächst zunehmend. Im selben Ausmaß sollte jedoch auch das Bewusstsein wachsen, dass sich justizielle Reaktionen nicht auf das Bestrafen beschränken, sondern dass Angebote gefördert werden, wo eine Auseinandersetzung mit den Ursachen der Gewalt geschieht und Täter bei einem Leben ohne Gewaltausübung unterstützt werden. Die Arbeit mit den Tätern bedeutet Schutz für die Opfer.
Dr. Kristin Henning ist Leiterin von NEUSTART Tirol
Zu diesem Beitrag gibt es |2 Kommentare|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Dr. Kristin Henning schrieb am 23.10.2017 13:51
Ich gebe Dir völlig recht, natürlich sind vom Schutz durch das Gesetz Männer wie Frauen gleichermaßen umfasst. Und es stimmt auch, dass das Bewusstsein, dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt sein können, jedenfalls geschärft gehört. Ich habe im Blog bewusst von Gefährdern beziehungsweise Weggewiesenen gesprochen (leider sind die Gesetze, bis auf wenige Ausnahmen, immer in der männlichen Schreibweise verfasst), um die Abgrenzung zur Bezeichnung Täter zu ziehen. Die Wegweisung selbst stellt ja noch nicht fest, dass jemand eine Straftat begangen hat und somit zum Täter beziehungsweise Täterin geworden ist. Ob jemand schuldig oder unschuldig ist, klärt sich ja erst vor Gericht. Die zusätzliche Genderthematik habe ich aber - um Komplexität zu vermeiden - weggelassen. Ähnlich wie in dem von Dir genannten Beispiel entsteht aber so ein einseitiger Eindruck beziehungsweise helfen diese verkürzten Formulierungen nicht, Stereotype aufzulösen. Um so mehr freut es mich, dass Du diesen Aspekt aufgegriffen hast.
Liebe Grüße, Kristin Henning
Markus Nachtwey schrieb am 19.10.2017 09:20
Ein kleiner Hinweis:
es ist die Rede von der Gefährder/der Weggewiesene- pauschal gesehen vielleicht oft richtig- jedoch sicher wird mittlerweile bekannt, dass beide Geschlechter vertreten sind. Es kann hier möglicherweise eine andere Prägung haben...
Ich lese hin und wieder von Eilert Bartelts in FB den Satz "Männer sind Menschen!" In seinen Beiträgen und im aktuellen Projekt Humanoid beschreibt er auch kurz seine Ziele, die ich gut finde- Frauen und Männer schlichtweg als Menschen zu bezeichnen, was uns mal loslöst von möglichen Pauschalisierungen/Diskriminierungen....in seiner Arbeit als Therapeut berichtet er, dass häusliche Gewalt auch von Frauen ausgeht- nur die Wahnehmung ist eine andere
....
In D:
"....So wurde z.B. die Verschärfung des Sexualstrafrechts in den Medien praktisch ausschließlich „zum Schutz von Mädchen und Frauen vor sexuellen Übergriffen“ diskutiert. Dabei ist das Gesetz selbst vollkommen geschlechtsneutral formuliert und soll alle Menschen schützen, also auch Männer!)...."
https://www.humannoid.de/warum/