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Blog und Diskussion
Maßstab und Grenzen des Strafrechts
Mag. Georg Mikusch - 15.7.2020 09:54
Die Entwicklungen der österreichischen Anzeige-, Verurteilungs- und Inhaftierungszahlen in den vergangenen Jahrzehnten führen aus meiner Sicht zur Frage, ob alle Staatsgewalten das grundrechtlich gebotene Ultima-Ratio-Prinzip in ausreichendem Maß befolgen. Konkret weist der Sicherheitsbericht der Bundesregierung 30.731 rechtskräftige Verurteilungen durch österreichische Gerichte im Jahr 2018 aus. Im Jahr 2000 betrug die Zahl rechtskräftiger Verurteilungen noch rund 41.600. Demgegenüber sind die Inhaftierungszahlen seit dem Jahr 2000 (mit Ausnahme des Jahres 2008) beständig gestiegen: Der tägliche Durchschnittsbelag lag im Jahr 2000 unter 7.000 und im Jahr 2018 bei 9.093. Auch in relativen Zahlen ist die Entwicklung der Inhaftierungsrate besorgniserregend: Im Jahr 2018 waren von 100.000 Personen österreichischer Wohnbevölkerung durchschnittlich 103 in Haft. In Deutschland liegt dieser Wert bei 78 und im Jahr 1989 (dem Jahr nach Kundmachung unseres Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit) betrug dieser Wert in Österreich 83. Welche Gründe gibt es dafür, dass es in Österreich notwendig ist, rund ein Drittel mehr Menschen in Haft zu nehmen, als in Deutschland? Welchen Entwicklungen war Österreich in den vergangenen 30 Jahren ausgesetzt, die es notwendig machen, ein Viertel mehr Menschen in Haft zu nehmen? Ich schließe nicht aus, dass sich einzelne Problemstellungen über die Jahrzehnte geändert haben und sich auch regional unterschiedlich darstellen. Mir sind jedoch keine Gründe bekannt, die einen zahlenmäßig derart unterschiedlichen Umgang mit dem Grundrecht der persönlichen Freiheit in Österreich einerseits im Vergleich der letzten Jahrzehnte und andererseits im Vergleich zu einem sonst sehr vergleichbaren Nachbarstaat erklären würden. Daraus ergibt sich die zuvor gestellte Frage: „Befolgen in Österreich alle Staatsgewalten ausreichend das grundrechtlich für jeden Freiheitsentzug gebotene Ultima-Ratio-Prinzip?"
Der Gesetzgeber hatte auf die damals schon besorgniserregende Entwicklung der Inhaftierungszahlen bereits mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 (BGBl Nr. 109/2007) reagiert, das mit vielfältigen Maßnahmen (vor allem im Bereich der bedingten Entlassung) einen kurzfristigen Rückgang der Inhaftierungszahlen im Jahr 2008 bewirken konnte. Leider war der Rückgang der Inhaftierungszahlen nicht nachhaltig. Er hat aber eines gezeigt: Auch nach diesem Jahr mit weniger Freiheitsentzügen sind sowohl die Anzeige- als auch die Verurteilungszahlen weiter gesunken, was den Schluss zulässt, dass keine hohen Haftzahlen notwendig sind, um weitere Straftaten zu verhindern. Nun wird wieder reagiert. Die Frau Bundesministerin für Justiz hat Expertinnen und Experten in eine Arbeitsgruppe „Strafvollzugspaket NEU" eingeladen. Angestrebt wird dabei eine nachhaltige Belagssenkung. Es ist zu hoffen, dass dieses Ziel erreicht werden kann und es gibt keinen Grund zu Befürchtungen, dass damit ein Kriminalitätsanstieg verbunden wäre.
Mag. Georg Mikusch ist Leiter des Zentralbereichs Recht von NEUSTART
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