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Blog und Diskussion
Arbeitsplatz vermeidet Rückfall
Jürgen Kaiser MBA - 29.3.2017 07:05
Nahezu alle Inhaftierten sind in der Arbeitslosenversicherung versichert. Auch für sie gilt das Ziel des Arbeitsmarktservice, Arbeitslosigkeit zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen. Die im Gefängnis angebotenen Beschäftigungsformen entsprechen oft nicht den Erfordernissen des Arbeitsmarkts. Dann sind die in der Haft erworbenen Kenntnisse nach der Entlassung oftmals wertlos. Deshalb sollten Schulungen zur Weiterbildung, Bewerbungstrainings und falls erforderlich Deutschkurse schon während der Haft erfolgen und nicht erst danach beginnen, um Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Berufliche Integration ist ein wichtiger Schritt zur sozialen Integration. Besonders für Menschen, die aus dem Gefängnis entlassen werden. Sobald ein potenzieller Arbeitgeber das Leumundszeugnis verlangt, sinken die Chancen auf den Job rapide. Arbeit trägt jedenfalls in hohem Maß dazu bei, die Existenz ausreichend zu sichern. Dadurch wiederum wird die Gefahr eines neuerlichen Rückfalls verringert. Wenn die Arbeit auch noch gerne gemacht wird, ist das ein großer Schritt zur sozialen Integration.
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