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Blog und Diskussion
Führerscheinentzug als verschleierte Nebenstrafe
Winfried Ender - 25.1.2017 09:50
In der Arbeit mit unseren Klientinnen und Klienten stellen wir fest, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden rasch nach einer entsprechenden Straftat den Führerscheinentzug anordnen. Oft mit Folgen für die Betroffenen, die weit über den Verlust an privater Beweglichkeit hinausgehen; wie etwa der Verlust des Arbeitsplatzes für Menschen, die beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Das bloße Begehen einer der genannten Straftaten indiziert im Regelfall aber keinesfalls, dass die Täterin oder der Täter automatisch die Verkehrsteilnahme gefährden.
Sollten die Umstände einer Straftat darauf hinweisen, dass es konkrete Zweifel an der erforderlichen gesundheitlichen Eignung gibt, sind aufgrund anderer Bestimmungen des Führerscheingesetzes auch andere Reaktionen möglich: etwa die Überprüfung des Gesundheitszustandes und mögliche verwaltungsrechtliche Reaktionen (Begutachtung, Auflagen, Befristung, Entzug et cetera). Dann aber klar als reine, sinnvolle Sicherheitsmaßnahme und nicht als verschleierte Nebenstrafe. Die derzeitige verwaltungsgesetzliche Vermutung der Verkehrsunzuverlässigkeit wegen der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung ist de facto als Nebenstrafe zu bewerten und sollte ersatzlos aufgehoben werden.
Winfried Ender ist Leiter von NEUSTART Vorarlberg
Webtipp:
http://www.neustart.at/at/de/unsere_standpunkte/kriminalpolitische_positionen.php
Zu diesem Beitrag gibt es |6 Kommentare|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Flo schrieb am 23.05.2019 10:13
volksanwalt anrufen und bei jeglichen behörden auskunft holen! heut gegen mittag hab ich ein termin bei der bh mit dem volksanwalt wo gegen diese vorgehensweise von der bh vorgegangen wird!
aufgrund meiner meinung wird gegen eine resozialisierung verstoßen und auch da ich nicht verurteilt bin wird gegen die unschuldvermutung verstoßen!
lg
lg
Chri schrieb am 06.11.2017 12:34
Ich finde es nicht rechtens das über einen so drübergefahren wird. Die Situation ist Existenzbedrohend aber interessiert nur leider niemanden. Ich habe 2 Unterhaltspflichtige Kinder für die ich jetzt natürlich finanziell nicht mehr aufkommen kann. Ich hoffe das sich dies bald in Zukunft ändern wird denn so hat das mit Menschenrecht nix mehr zu tun.
Jenny Eckhardt schrieb am 15.03.2017 10:43
Einem Bekanntem von mir wurde letztens eine Klage eingereicht und eine Strafe davon soll auch der Führerscheinentzug sein. Nach dem dieser eingezogen wurde, könnte er nicht theoretisch einen neuen Führerschein machen. Es gibt viele günstige Fahrschulen, die man im Internet finden kann.
Manfred Tauchner schrieb am 28.01.2017 14:26
Ceterum censeo: Gemeinnützige Leistungen statt Ersatzfreiheitsstrafen für Verwaltungsstrafen. Jetzt!
Franz Hochstrasser schrieb am 26.01.2017 15:03
Mir sind in meiner beruflichen Laufbahn ganz wenig Fälle untergekommen wo dieser Entzug sinnvoll war.
Mag. Andreas Zissler schrieb am 26.01.2017 11:14