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Blog und Diskussion
Hausarrest - Mythos und Wahrheit
Susanne J. Pekler MBA - 23.11.2016 06:56
Aufgrund der mehrjährigen Erfahrung in der Betreuung der Fußfesseltragenden konnten wir bei NEUSTART feststellen, dass auch die soziale Entwicklung der Betreffenden eine Erfolgsgeschichte darstellt. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber reagieren überwiegend positiv, weil es durch den engmaschig überwachten Wochenplan des elektronisch überwachten Hausarrests, die Verpflichtung den Arbeitsplatz zu erhalten sowie die Alkoholkarenz äußerst positive Effekte auf die Verlässlichkeit und Motivation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Die Familien sind fast ausschließlich froh und dankbar, dass der Verdienst oder die Möglichkeit der Kinderbetreuung oder Altenpflege durch das inhaftierte Familienmitglied nicht wegfallen musste. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, welche die Klientinnen und Klienten in dieser Haftform ja wöchentlich zu einem Beratungsgespräch sowie zur Wochenplanung treffen, berichten von großen Fortschritten in der Deliktbearbeitung, in der Stabilisierung von Lebenskonzepten und dem Erlernen und Durchhalten einer geregelten Tagesstruktur durch das enge, aber stützende Korsett des Hausarrests. Und die Opfer kommen deutlich früher zu der ihnen zustehenden Schadenswiedergutmachung.
Einem weiteren Ausbau dieser sinnvollen Sanktion sollte also nichts im Wege stehen. Allerdings stimmen die beständig niedrigen Zahlen jener, die Backdoor-Anträge stellen (also die letzten Monate ihrer Haft mit der Fußfessel absolvieren wollen) bedenklich. Von einigen Justizanstalten ist sogar zu hören, dass das Image des elektronisch überwachten Hausarrests unter den Insassinnen und Insassen leiden würde und auch bereits laufende Anträge von den Betreffenden wieder zurückgezogen würden. Zum einen, weil es schwierig sei, innerhalb der Haft in der Anstalt draußen Arbeit zu finden, was aber Voraussetzung für die Gewährung der Fußfessel ist. Andererseits herrsche aber auch bei einigen der Eindruck, es sei attraktiver, die Haft als Freigängerin oder Freigänger zu verbüßen. Die Arbeitssituation draußen sei ja dieselbe, aber man habe vermeintlich deutlich mehr Ausgänge am Wochenende und müsse sich nicht um Essen, Einkauf, Wohnung und Familie kümmern; und die psychische Belastung des sich selbstverantwortlich „Einsperrens“ falle auch weg.
Ein weiterer Faktor, warum viele, die die Möglichkeit hätten, elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen, darauf verzichten, ist Uninformiertheit. 22,- Euro Haftkostenbeitrag pro Tag, die für die Fußfessel aufzubringen sind, schrecken viele ab, weil sie sich das neben ihren Lebenshaltungskosten mit ihrem Verdienst gar nicht leisten können. Dass es hier einkommensabhängige Staffelungen gibt, wissen viele nicht. Manche Betroffene wurde hier auch von ihrem Anwalt falsch informiert und in der Bevölkerung hält sich der Mythos, die Fußfessel sei „eh nur für die Reichen“.
Es ist also an der Zeit, sich Gedanken zu machen, wie dieses erfolgreiche Modell weiter ausgebaut werden kann, statt stagnierende Zahlen im elektronisch überwachten Hausarrest bei ohnedies chronisch überlasteten Justizanstalten hinzunehmen. Bessere öffentliche Aufklärung kann hier ebenso ein Weg sein wie die Anhebung der zulässigen Strafdauern. Die aktive Einbeziehung der Firmen, bei denen bereits Freigängerinnen und Freigänger beschäftigt sind, auch für Fußfesselträgerinnen und Fußfesselträger wäre eine weitere Möglichkeit. Es sollte aber kein Denkverbot geben, zukünftig vielleicht auch für bestimmte Delikte oder Strafdauern den elektronisch überwachten Hausarrest zur obligatorischen Verbüßungsform zu machen und nur auf begründeten Antrag wegen besonderer Problemstellungen für einen stationären Vollzug in der Anstalt zu entscheiden.
Susanne J. Pekler MBA ist Leiterin von NEUSTART Steiermark
Zu diesem Beitrag gibt es |1 Kommentar|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Marion Maier schrieb am 11.12.2016 14:54
Das soziale Immunsytem ( Familie als Ressource bei der Wiedereingliederung) kann Defekte aufweisen, weil es überfordert ist ( Dilemma zwischen Kontrolle und Loyalität).
Forschungen sollten auch auf die subjektiv wahtgenommene Lebensqualität der Angehörigen Wiedereingliederung fokussieren und sich nicht einseitig der TäterInnenhilfe verpflichtet fühlen.