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Blog und Diskussion
Tatausgleich Jugendliche: Wirksam, doch Anwendung sinkt
Mag. Bernhard Glaeser - 13.4.2016 07:04
Gerade bei Jugendlichen ist zu erwarten, dass der pädagogische Effekt des Tatausgleichs eine nachhaltige Lernerfahrung bewirkt. Die Rückfallforschung des European Forum for Restorative Justice macht deutlich, dass gerade der Dialog mit dem Opfer beim Tatausgleich für Täter eine nachhaltige Rückfall vermeidende Wirkung hat. In Österreich wurde der Tatausgleich erstmals im Jahr 1985 mit Jugendlichen erprobt. Der augenscheinliche Erfolg war so durchschlagend, dass das Modell bereits 1988 im Jugendgerichtsgesetz fest verankert wurde.
Doch die Zuweisungszahlen zum Tatausgleich sinken, besonders bei Jugendlichen: Waren es mit dem neuen Jugendgerichtsgesetz 1989 gleich 1.236 Jugendliche, die zum Tatausgleich kamen, stieg diese Zahl bis 1999 auf 2.657 Fälle. Ab dem Jahr 2000 sanken die Zahlen drastisch: 2010 waren es nur mehr 1.286 Jugendliche, die von Staatsanwälten und Richtern dem Tatausgleich zugewiesen wurden. Im Jahr 2015 wurde ein neuerlicher Tiefstand erreicht: Es erfolgten lediglich 686 Zuweisungen Jugendlicher zum Tatausgleich.
Besonders gering sind die Zuweisungen in Wien: Bei den ermittelten jugendlichen Tatverdächtigen in Österreich kommt ein Viertel aus Wien (6.244 von 24.257), von diesen kamen 81 Jugendliche zum Tatausgleich in Wien im Jahr 2015. Deutlich weniger als zum Beispiel in Oberösterreich oder Salzburg. Das ist verblüffend, weil es gerade bei Jugendlichen in 85 Prozent der Fälle zu einem gelungenen Ausgleich zwischen Täter und Opfer kommt, sodass in der Folge das Strafverfahren nicht mehr weitergeführt werden muss.
Nur die sinkenden Zuweisungszahlen sprechen eine andere Sprache als alle sonstigen Befunde zum Tatausgleich. Im Sinn weiterer Verhinderung von Jugendkriminalität sollte diese Maßnahme, die auch Opfer angemessen einbezieht, viel öfter zum Einsatz kommen!
Mag. Bernhard Glaeser ist Leiter des Zentralbereichs Sozialarbeit bei NEUSTART
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