Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger beschuldigt oder verurteilt wird, etwas Verbotenes gemacht zu haben, finden Sie hier viele Informationen und Antworten. Auch wenn Sie gerade aus dem Gefängnis kommen, finden Sie hier Informationen. Außerdem finden Sie hier Informationen, wenn Sie Opfer von Kriminalität geworden sind.
Die NEUSTART Online-Beratung hilft Ihnen. Sie beantwortet Ihre Fragen mit einem E-Mail. Füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus und schreiben Sie Ihre Frage in die Nachricht. Schreiben Sie auch dazu, in welchem Ort und Bundesland Sie wohnen. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihren Namen dazuschreiben. Wir antworten auch auf anonyme Anfragen.
Blog und Diskussion
Plädoyer für die Reduzierung der Ersatzfreiheitsstrafen
Dr. Kristin Henning - 10.2.2016 07:49
Nun gibt es die Möglichkeit dieser Kompensation nur im Bereich der gerichtlichen Strafen beziehungsweise im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren (zum Beispiel Strafen des Finanzamts oder der Zollbehörden). Auch wenn es juristisch zwischen gerichtlichen Strafen und Verwaltungsstrafen beziehungsweise deren Verfahren und Vollzug gerechtfertigte und große Unterschiede geben mag, so erscheint es gesellschafts- und kriminalpolitisch nicht sinnstiftend, Verwaltungsstrafen auszuschließen. De facto bedeutet das, dass Ruhestörungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses oder auch Fahren ohne Führerschein schlechter gestellt sind als Körperverletzung oder Einbruch.
Dabei handelt es sich keineswegs um kurze Ersatzfreiheitsstrafen, die sich auf das Leben nicht auswirken. Gerade Verwaltungsstrafen reihen sich oft aneinander und bilden so längere Haftzeiten; oder Ersatzfreiheitsstrafen müssen aufgrund ihrer Dauer unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt neu angetreten werden. Dass eine berufliche Integration sehr erschwert wird, wenn Abwesenheiten durch Haft zu erwarten sind, sei ebenfalls angemerkt.
In diesem Sinn sollte auch im Fall von Verwaltungsstrafen die Möglichkeit für gemeinnützige Arbeit eingeräumt werden oder auch die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests. Diese seit 2010 erprobte Form des Vollzugs stellt zwar einen Freiheitsentzug dar, jedoch mit weniger negativen Konsequenzen als der „klassische“ Vollzug in einer Justizanstalt. Die Person bleibt am Arbeitsplatz und im sozialen Umfeld, muss jedoch strenge zeitliche (und eventuell auch andere) Auflagen einhalten.
Dr. Kristin Henning ist Leiterin von NEUSTART Tirol
Zu diesem Beitrag gibt es |1 Kommentar|
Ihre Meinung zählt
Wir freuen uns über Ihren Kommentar zu diesem Blogeintrag
Kommentare zu diesem Beitrag:
Manfred Tauchner schrieb am 10.02.2016 09:13
Mögen der Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörden diesen Schritt ins 3.Jahrtausend, der viel Leid, Desintegration und (zusätzliche) Kosten verhindert, bald setzen !