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Blog und Diskussion
Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015
Dr. Kristin Henning - 20.5.2015 08:05
Eine wichtige Grundlage für das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ist: Strafdrohungen des gerichtlichen Strafrechts spiegeln Werthaltungen der Allgemeinheit wider. Werthaltungen unterliegen Veränderungen. Deshalb soll auf diese nicht punktuell nach Art einer Anlassgesetzgebung reagiert werden. Weitgehende Einigkeit besteht darin, dass das Verhältnis der Strafdrohungen für Vermögensdelikte im Vergleich zu Straftaten gegen Leib und Leben nicht ausgewogen ist.
Erfreulich ist, dass zur Neubalancierung nicht nur Strafdrohungen im Bereich Leib und Leben verschärft wurden, sondern Strafdrohungen (insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte) nach unten novelliert werden sollen. Um jedoch die in Österreich vergleichsweise hohe Zahl an Inhaftierten deutlich zu senken, wären weitere Schritte notwendig. Beispielsweise eine drastische Senkung der Strafdrohungen insgesamt – selbstverständlich unter Beachtung der Balance zwischen den Deliktgruppen.
Ein wichtiger Schritt ist auch, dass die Kriminalisierung im Suchtmittelstrafrecht weiter eingeschränkt wird. Gerade im Bereich des Konsums von Cannabis könnte dieser Ausbau noch weiter gehen. Die Einbeziehung der Gesundheitsbehörden scheint nicht immer notwendig. Nach wie vor wird hier eine historisch gewachsene Trennung zwischen legalen (zum Beispiel Alkohol) und illegalen Drogen fortgeführt; im Fall von Cannabis ist das hinsichtlich der Gefahr von Abhängigkeitserkrankungen oder als Einstiegsdroge nicht gerechtfertigt.
Dr. Kristin Henning ist Leiterin von NEUSTART Tirol
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