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Blog und Diskussion
Sozialnetz-Konferenz im Maßnahmevollzug
Dr. Johannes Bernegger - 5.3.2015 09:44
Ungeachtet der von Patrick Frottier (dem ehemaligen ärztlichen Leiter der Justizanstalt Mittersteig) geäußerten Kritik (Falter 9/15) an den Vorschlägen der Arbeitsgruppe Maßnahmevollzug, dass sie nicht weit genug gehen, ist das Ergebnis bemerkenswert und es lässt sich darauf aufbauen. Ausbauen ließe sich beispielsweise der „Salzburger Weg". Während in den meisten Gerichtssprengeln die Maßnahmen nach den Paragrafen 21/1 und 21/2 Strafgesetzbuch unbedingt verhängt werden, kommen in Salzburg auf eine unbedingte Einweisung zwei bedingte Einweisungen. Ermöglicht wird das durch eine enge und transparente Zusammenarbeit zwischen Gericht, Psychiatrie und Sozialarbeit. Diese vertrauensvolle Kooperation führt zu einer niedrigeren Gefährlichkeitsprognose durch Gutachter, Staatsanwaltschaft und Gericht und damit zu mehr (kontrollierter) Freiheit für psychisch kranke Rechtsbrecher.
Die von NEUSTART entwickelte Sozialnetz-Konferenz, derzeit eingesetzt bei Jugendlichen, könnte dem „Salzburger Weg" österreichweit zum Durchbruch verhelfen. Wenn es mit einer Sozialnetz-Konferenz gelingt, die Eigenkompetenz der Angehörigen zu fördern, zu stärken und sie durch professionelle Hilfe zu unterstützen, kann vielen Menschen mit schwerwiegenden geistigen oder seelischen Störungen, die zum Teil minderschwere Straftaten verübt haben, der stationäre Vollzug zumindest teilweise erspart bleiben. Medikamentöse und therapeutische Behandlung lässt sich ambulant durchführen, wenn für Wohnen, sozialarbeiterische Betreuung und ein privates soziales Netz gesorgt ist.
Dr. Johannes Bernegger ist Leiter von NEUSTART Salzburg
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