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Blog und Diskussion
Gewalt an Frauen
Nikolaus Tsekas - 12.3.2014 08:44
Letzte Woche wurden die Ergebnisse einer großen EU-Studie zum Thema Gewalt an Frauen präsentiert. In den Medien wurde darüber ausführlich berichtet und die Ernüchterung war groß, dass Österreich trotz der international beachteten und hervorragenden Gewaltschutzgesetzgebung nicht wesentlich besser abgeschnitten hat. Im Vergleich schneidet Österreich unter den 28 EU-Staaten zwar positiv ab, doch bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass auch in Österreich noch viel für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt getan werden muss. Die Studie ergibt auch, dass nur jede fünfte Frau informiert ist, an wen sie sich zur Unterstützung wenden kann.
- 20 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfahren
- 15 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr Stalking erlebt
- 35 Prozent der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr eine Form der sexuellen Belästigung erlebt
Neben einem Hilfsangebot für Frauen hat die Arbeit mit gewalttätigen Männern einen bedeutenden Stellenwert und hilft auch präventiv, indem wir Rückfälligkeit senken. Die Auseinandersetzung mit den Ursachen von männlicher Gewalt an Frauen muss nach den Ergebnissen der Studie aber sicher einen noch stärkeren Fokus in der Arbeit mit Männern erhalten.
NEUSTART nimmt diese Aufgabe seit vielen Jahren in der konkreten Arbeit mit Betroffenen wahr. Mit dem Tatausgleich bieten wir ein diversionelles Angebot für weniger gravierende Fälle von familiärer Gewalt, wenn das Opfer dezidiert zustimmt. Wir arbeiten so im Sinne des Opferschutzes, indem wir neuerliche Gewalt verhindern, was durch Forschung bestätigt wird, die niedrige Rückfallsraten ausweist.
In der Bewährungshilfe stellt die Arbeit mit verurteilten Gewalttätern einen Schwerpunkt unserer Arbeit dar. Neben Gruppenangeboten zum Anti-Gewalt-Training steht in der Einzelfallarbeit eine intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt und der Erarbeitung von Alternativen im Mittelpunkt. Durch verbesserte Kooperation mit Opferschutzeinrichtungen versuchen wir seit längerem, der Sicht des Opfers einen wichtigen Platz einzuräumen.
Gemeinsam mit der „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie“ hat NEUSTART für das Landesgericht für Strafsachen Wien eine Vorgangsweise erarbeitet für Männer, die nach einem Delikt häuslicher Gewalt aus der Untersuchungshaft mit gelinderen Mitteln entlassen werden können. Der Klient bekommt neben der Weisung, jeden Kontakt mit dem Opfer zu unterlassen, auch die Auflage, vorläufige Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen; außerdem hat er einer Kooperation zwischen der „Opfereinrichtung“ und der „Tätereinrichtung“ definitiv zuzustimmen. Über diese Vorgangsweise wird auch die Polizei informiert. Erste Erfahrungen zeigen, dass dieser Austausch zu einem besseren Verständnis der Betroffenen führt und die Sicherheit im Sinne des Opferschutzes erhöht wird. Diese kontrollierte Probephase führt zu einer verbesserten Einschätzung der Prognose weiterer Gefährdung und kann in die Entscheidung des Gerichts einfließen – davon profitieren alle Beteiligten.
Nikolaus Tsekas ist Leiter von NEUSTART Wien 1
Webtipp:
http://fra.europa.eu/sites/default/files/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance_de_0.pdf
Zu diesem Beitrag gibt es |2 Kommentare|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
yvonne czermak schrieb am 03.04.2014 05:40
benny schrieb am 13.03.2014 20:32
leider kommt dieses thema immer zu kurz, aus diesem grund möchte ich folgenden artikel als denkanstoß auch die vielen ebensooft misshandelten männer zu berücksichtigen:
http://www.novo-magazin.de/45/novo4522.htm