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Blog und Diskussion
Bürgerbeteiligung bei Konflikten
Mag. Bernhard Glaeser - 20.11.2013 07:13
„Moderne strafrechtliche Kontrollsysteme sind ein Teil der vielen Beispiele für verpasste Gelegenheiten, Bürger an Aufgaben zu beteiligen, die sie berühren“ – so der norwegische Soziologe Nils Christie. Er führt aus, dass der Staat – und nicht das Opfer – die Schädigung beschreibt. In weiterer Folge findet die Besprechung der Tat zwischen Staatsanwalt und Täter statt. Dem Opfer werde dadurch etwas, „das ihm gehörte“, weggenommen. Christie führt aus: „Das Opfer ist so weit aus dem Verfahren draußen, dass er/sie keine Chance hat, den Täter jemals kennen zu lernen. Wir lassen ihn/sie draußen, verärgert, vielleicht gedemütigt durch ein Kreuzverhör in der Verhandlung, ohne menschlichen Kontakt mit dem Täter. (…) Das Opfer hat ein Bedürfnis zu verstehen, stattdessen bekommt es eine Rolle in einem Kafka-Stoff.“
Christie plädiert deshalb für einen anderen Umgang mit Konflikten: „Unter diesem Aspekt wird leicht verständlich, dass Konflikte die Chance bieten, aktiv zu werden, sich zu beteiligen.“ Das führt zur Restorative Justice, der „wiedergutmachenden Gerechtigkeit“. Konflikte zwischen Personen, die nicht aus bestimmten Gründen von Gericht geklärt werden müssen, sollten zuerst den Beteiligten zurückgegeben werden, damit diese versuchen, sie in Eigenverantwortung zu lösen. Passende, faire und nachhaltige Lösungen können gemeinsam entwickelt werden. Das staatliche Rechtssystem wird erst dann eingeschaltet, wenn es zu keiner eigenen Lösung kommen kann.
Diese Möglichkeit gibt es in Österreich seit 1985 für Jugendliche, seit 1992 auch für Erwachsene: den (außergerichtlichen) Tatausgleich, die Mediation im Strafrecht. Seit 1985 versuchten mehr als 300.000 Personen, unter Anleitung eines Mediators strafrechtlich relevante Vorfälle fair, umfassend und nachhaltig zu bereinigen. Über 70 Prozent der Versuche waren erfolgreich und es musste kein Strafverfahren mehr stattfinden. Mehr als 80 Prozent der Opfer waren mit einem Tatausgleich zufrieden. 75 Prozent der Opfer würden in Zukunft wieder einen Tatausgleich in Anspruch nehmen, nur zehn Prozent würden das nicht tun. Innerhalb eines Beobachtungszeitraums von dreieinhalb Jahren wurden nach einem Tatausgleich 86 Prozent der Beschuldigten nicht wieder rückfällig. Bei Körperverletzung wurden nach Tatausgleich zehn Prozent rückfällig, nach gerichtlicher Verurteilung hingegen 22 Prozent.
Dennoch sind die Zuweisungszahlen beim Tatausgleich sinkend: Waren im Jahr 2000 noch 9.000 Fälle jährlich im Tatausgleich, werden es im Jahr 2013 nicht einmal mehr 7.000 sein – ein Rückgang von über 20 Prozent. Bei jährlich circa 250.000 Gerichtsverfahren in Österreich ist das ein Anteil von unter drei Prozent. Dass in Sachen Bürgerbeteiligung noch Bedarf besteht, ist vermutlich Konsens. Warum nicht auch diesen Bereich der wiedergutmachenden Gerechtigkeit – den Tatausgleich – weiter ausbauen und damit noch mehr Menschen die Möglichkeit geben, an der Lösung eigener Fragen mitwirken zu können? Konflikte nicht abzugeben, sondern gemeinsam, konstruktiv und nachhaltig zu lösen versuchen? Ich wünsche mir, in einem von der neuen Regierung festzuschreibenden Regierungsprogramm ähnliche Gedanken im Bereich Justiz wiederzufinden.
Mag. Bernhard Glaeser ist Leiter des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART
Webtipp:
http://www.irks.at/publikationen/studien/2008/legalbiografien-von-neustart-klienten.html
Zu diesem Beitrag gibt es |2 Kommentare|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Werner Hofmann schrieb am 24.03.2014 16:54
Sorry, hab Deinen Eintrag erst jetzt gelesen, stimme Dir natürlich zur Gänze zu. Ich denke, es wäre einer kriminalpolitischen Initiative würdig, eine restorative, wiederherstellende Praxis auf allen Ebenen strafrechtlicher Entscheidungsfindung vorzuschlagen im Sinne einer Bürgerbeteiligung involvierter Betroffener in ihren Rollen als Täter und Opfer.
Eine wiederherstellende Praxis kann dazu beitragen, die von Dir angesprochene Entfremdung von Täter und Opfer aufzuheben, indem ein Rahmen geboten wird, ihre "Agency" zu einer Bereinigung zu nutzen und so die Möglichkeit, diese Rollen zu transzendieren, ins Blickfeld rückt.
Dazu müßte aber erst die Entfremdung, die Litigation im Strafrecht herbeiführt, genauer dargestellt werden, um den Schaden der so herbeigeführt wird begreifbarer zu machen.
Es leben immerhin einige Berufsgruppen recht gut von der litigativen Entfremdung.
Christian L. schrieb am 21.11.2013 14:36
Wundern braucht es einem nicht-denn die z.B. im Neustart-SBG sehen sich durchaus in ihrem Treiben voll und ganz bestätigt- da es in den letzten Jahren keinerlei negative Konsequenzen gab. Die in SBG sehen sich in ihrem Treiben auch dadurch bestätigt, dass berühmte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft sich für den Verein Neustart einsetzen.
Eine der österreichischen Eigenheiten ist wohl, dass in allen mir bis dato bekannten sozialen Einrichtungen kriminelle und sachbewaltete Personen in ihrem Treiben mehr oder minder absolut freie Hand haben- wenn es gegen nicht österreichische Besucher geht.
Ich frage mich mal für was z.B. im Saftladen die Mitarbeiter einige Tausend Euro Monatsverdienst haben-wenn die nicht einmal die Toiletten-Seifenspender auffüllen können-obwohl die wissen, dass es Menschen mit psychischer Erkrankung und hygienische Defizite im Saftladen gibt. Da fehlt es meiner Meinung nach an einigen Saftladenmitarbeitern:-Da sind jetzt aber nicht die Sozialdiener gemeint! Deshalbe einige Anregungen über Anleitungen zum richtigen Händewaschen, damit man in Saftladen auch die Typen zur Hygiene erzieht und die nicht mit ihre Scheiße verschmierten Hände rumlaufen.
http://www.who.int/gpsc/5may/How_To_HandRub_Poster.pdf
oder
http://www.bzga.de/botmed_62510300.html
Ein anders Beispiel: Da gibt es einen Herrn W. , der kommt kommt seit 1972-73 regelmäßig nach Deutschland und bedroht Deutsche Staatsbürger und deren Kinder und treibt einige schwerst kriminelle Sachen. Den Junior und seine Kumpanen findet man dann auch in diversen österreichischen Tageszentren für Randstädigen mit seinen auch dubiosen Umtrieben. Muss man sich als EU Bürger auch noch bedrohen lassen? Warum stoppt eigentlich keiner von den Strafverfolgungsbehörden dieses kriminelle Treiben? Solange sich die kriminellen Umtriebe gegen einen Nichtösterreicher bequemt sich wohl von den Strafverfolgungsbehörden keiner da mal entgegen zuwirken?
Als nichtösterreichischer EU Bürger habe ich auch ein politisches aktives und passives Wahlrecht und somit ein Meinungsäußerungsrecht in Komunalangelegenheiten: Auch ich habe ein Anrecht auf öffentliche Ordnung und Sicherheit: Darum mal öffentliche Frage an die Sicherheitsorgane, Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden: Warum greift man bei diversen kriminellen Umtrieben der Österreicher nicht einmal richtig durch? Ehemalige Ostblock EU Bürger werden wegen höflichem stillen Betteln wie schwerkriminelle aus den Städten verjagt- aber Österreicher die im Bewährungszeitraum schon wieder die nächste kriminelle Scheiße treiben- da stehen wohl die Sozialarbeiter schützend drüber? Oder ist es wirklich so wie es unter im Saftladen und Linz unter österreichischen Randständigen landläufig heißt: Die österreichischen Behörden sind sind einfach unfähig, den österreichischem Gfrasta Herr zu werden? Bin gespannt ob ich für meine Statement Hausverbot bekomme-und der kriminelle Österreichischer Randständige wieder nicht