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Blog und Diskussion
Die Zwei Klassen Justiz
Dr. Johannes Bernegger - 15.5.2013 07:30
Meine allererste Erfahrung als Bewährungshelfer vor über 20 Jahren war, dass der damalige Salzburger Staranwalt eine ungeheure Summe vorab verlangte: um nichts zu tun, außer den bei der Vorbesprechung von mir überreichten Bericht bei der Hauptverhandlung zu verlesen - statt eines eigenen Schlussplädoyers. In den vielen folgenden Jahren als Bewährungshelfer konnte ich feststellen, dass in so gut wie allen Jugendstrafsachen und vielen Erwachsenenstrafsachen die Richterinnen und Richter sowohl im Vor- als auch im Hauptverfahren sehr bemüht der Wahrheits- und Urteilsfindung nachgegangen sind. Sie haben sich dabei auch an das für den Gerichtssprengel übliche Strafmaß gehalten, unbeeindruckt von der rechtsanwaltlichen Vertretung. Das professionelle Auftreten eines Bewährungshelfers hat im Strafverfahren meist größere Wirkung als das eines Staranwalts, weil es auf vertiefter Kenntnis des Lebens und der Lebensumstände des Angeklagten basiert, prognostisch ist und eine Hilfestellung für die Richter gibt.
Das soll keineswegs die Notwendigkeit von Verteidigung in Frage stellen. Allerdings relativiert sich das Bild bei quantitativer Betrachtung der richterlichen Entscheidungen. Da stehen 39.434 Verurteilungen und 10.875 Freisprüchen im Jahr 2010 eine Hand voll prominenter Angeklagter gegenüber. Für das Ansehen der Justiz wäre es allerdings von Vorteil, wenn die komplexen Fälle gegen meist prominente Angeklagte zügig, professionell und schuldangemessen erledigt werden. Damit es nicht zur "möglicherweise längsten Unschuldsvermutung der Welt" kommt (wie Hans Rauscher am 11. Mai 2013 im Standard zu Karl-Heinz Grasser anmerkte).
Dr. Johannes Bernegger ist Leiter von NEUSTART Salzburg
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Mag. Ingrid Beimrohr schrieb am 27.05.2013 11:13