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Blog und Diskussion
Sitzen bis zum Haftende versus Haftentlastungspaket 1
Elke Schernhammer - 3.12.2007 10:28
Vorzeitige Entlassung nach zwei Drittel der Strafhaft, so die Studie, bedeutet jedoch nicht, dass es signifikant weniger neuerliche Straftaten gibt - aber auch nicht mehr. Insgesamt wurden etwa 48 Prozent aller Haftentlassenen der untersuchten Gefängnispopulation in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Entlassung wieder rechtskräftig verurteilt. Diese Tatsache bedarf dringend neuer moderner Ansätze, um die Zahl zu reduzieren.
Wie Birklbauer und Hirtenlehner festgestellt haben, ist die vorzeitige Entlassung alleine zu wenig, um auch tatsächlich signifikant weniger Rückfälle zu haben. Die Anordnung von Bewährungshilfe und von gerichtlichen Weisungen bewirkt ein enges soziales Netz, unterstützt und hilft dem Straffälligen, sich besser und schneller zu integrieren. Vor allem, Arbeit und Wohnung zu finden und diese auch zu halten.
Nun hat die Regierung vor kurzem beschlossen (da eine vorzeitige Entlassung kein Sicherheitsrisiko darstellt), diese bei bestimmten Entlassungsformen mit verpflichtender Anordnung von Bewährungshilfe zu verbinden. Diese gesetzliche Bestimmung ist im österreichischen Strafrecht neu. Sie ist eine wichtige kriminalpolitische Weichenstellung - in präventivem Sinn - zu zusätzlicher psychosozialer Unterstützung für Straftäter und damit mehr Schutz für potenzielle Opfer.
Das Haftentlastungspaket 1 enthält einige weitere moderne kriminalpolitische Ansätze, die an eine Fortsetzung der Politik Broda’s in der heutigen Zeit anknüpfen. Ein weiterer Schritt in diese Richtung wird das Haftentlastungspaket 2 werden.
Elke Schernhammer ist Leiterin von NEUSTART Wels-Ried
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Elke Schernhammer schrieb am 04.12.2007 13:22
CE schrieb am 04.12.2007 09:32