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Blog und Diskussion
Optimismus für elektronische Aufsicht
Anneliese Pieber - 28.12.2007 13:15
Beiden Gruppen wird das Angebot gemacht, ihre Haftstrafe beziehungsweise einen Teil davon in der eigenen, vertrauten Umgebung zu absolvieren. Neben dem Ziel, das „Absitzen“ in einer Justizanstalt zu vermeiden, ist es auch ein Ziel, dass die Betroffenen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können; beziehungsweise früher in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können, um soziale Kontakte und Bindungen aufrecht halten zu können, weiterhin einer geregelten Arbeit nachgehen zu können und so die negativen Auswirkungen einer Haftstrafe (herausreißen aus der Familie, Verlust des Arbeitsplatzes bei Haftantritt) möglichst gering zu halten.
Voraussetzung ist neben der Zustimmung des Betroffenen ein Arbeitsplatz, eine „angemessene“ Unterkunft sowie das Einverständnis aller erwachsenen Mitbewohner und Mitbewohnerinnen. Die Betreuung sowie die Erstellung der Wochenpläne mit genauer Einteilung von Arbeit, Erledigungen, Freizeit sowie Hausarrest erfolgt durch die Mitarbeiter von NEUSTART. Durch ein elektronisches Gerät („Fußfessel“) ist der betroffene Klient jederzeit mit der Justizanstalt verbunden. Abweichungen vom Wochenplan werden somit sofort registriert und es erfolgt prompt die Nachfrage beim Klienten, weshalb die Betroffenen auch rund um die Uhr Erreichbarkeit per Handy gewährleisten müssen.
In vielen europäischen und auch außereuropäischen Ländern wird das Electronic Monitoring bereits in unterschiedlichsten Bereichen der Justiz angewendet - und das mit großem Erfolg. Im europäischen Durchschnitt liegt die Rückfallsquote bei elektronischer Aufsicht unter zehn Prozent. Deshalb ist NEUSTART sehr optimistisch, dass dieses Projekt in Kooperation mit den Justizanstalten gelingt und daraus neben der gemeinnützigen Leistung eine weitere Alternative zu kurzen Freiheitsstrafen entsteht.
Anneliese Pieber ist Leiterin von NEUSTART Graz
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