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Blog und Diskussion
Opferinteressen und Bewährungshilfe
Gundis Weißenbach - 3.12.2008 11:27
Nach meiner Erfahrung kann eine Resozialisierung des Täters ohne Einbeziehung des Opfers nicht gelingen. Die Wiedergutmachung des Schadens ist Teil der Täterarbeit. Sie ist ohne Beachtung der materiellen und emotionalen Erwartungen des Opfers kaum möglich. Deshalb gibt es im Betreuungsverlauf mehrere wichtige Punkte: die Bearbeitung des Delikts mit dem Fokus auf der Opferperspektive, die Abklärung der Schadensgutmachung und schlussendlich die Versöhnung mit dem Opfer. Der Täter kann so die Verantwortung für sein Handeln übernehmen. Gleichzeitig bekommen die individuellen Bedürfnisse des Opfers den ihnen gebührenden Stellenwert.
Es würde aber zu kurz greifen, die Straftat auf ein isoliertes Geschehen zu reduzieren. Vor allem sind die Persönlichkeit des Täters, der soziale Kontext der Tat, die Lebenssituation des Täters und die definitiven Tatumstände für die Aufarbeitung eines strafrechtlich relevanten Vorfalls mit zu bedenken. Berücksichtigen sollte man auch, dass ein nicht beachtetes oder vernachlässigtes Opfer unversöhnt bleiben wird.
Aus Sicht des Opfers ist strikt zu beachten, dass das Opfer bestimmt, ob es ein Angebot zur Wiedergutmachung annimmt oder ablehnt. Dem Opfer ist eine eigenständige Rolle zuzubilligen. Alle Handlungen und Wiedergutmachungsschritte können nur mit seiner Zustimmung erfolgen.
Die Straftat gilt als Normbruch. Sie hat innerhalb der Gesellschaft stattgefunden. Von einer Straftat sind in der Regel nicht nur Täter und Opfer allein betroffen. Findet zwischen Täter und Opfer eine materielle und emotionale Versöhnung statt, profitiert auch die Gesellschaft. Es ist nicht nur der soziale Frieden wiederhergestellt, der Tatfolgenausgleich und die Wiedergutmachung wirken auch präventiv.
Bei genauer Betrachtung kann also festgestellt werden, dass die opferorientierte Sozialarbeit nicht nur dem Opfer, sondern in gleicher Weise dem Täter und der Gesellschaft zugute kommt. Mein Fazit lautet daher: Täterorientierte Sozialarbeit mit dem Anspruch, den Straftäter zu resozialisieren und Sozialarbeit mit dem Fokus auf dem Opfer und Wiedergutmachung schließen einander nicht aus!
Gundis Weißenbach ist diplomierte Sozialarbeiterin bei NEUSTART Vorarlberg
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