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Blog und Diskussion
Datenschutz im Regierungsprogramm. Wo sind die Sexualstraftäter?
Gottfried Haring - 21.1.2009 13:49
Was tut sich eigentlich noch zum Thema Datenschutz im neuen Regierungsprogramm? Dem Datenschutz wird im Kapitel „Inneres, Justiz und Landesverteidigung" ein eigener Abschnitt gewidmet.
Positiv herauszustreichen ist das Vorhaben, die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzangelegenheiten festzulegen. Dieses Vorhaben fand sich bereits im Entwurf zur Novelle des Datenschutzgesetzes 2008 (die Novelle kam ja glücklicherweise über die Begutachtungsphase nicht hinaus).
Die Videoüberwachung lässt unseren Gesetzgeber nicht ruhig schlafen. Eine hervorragende technische Möglichkeit, den tumben Bürger zu überwachen, darf nicht ungenutzt bleiben. Waren im Regierungsprogramm 2007 – 2010 noch die „Kooperationen" mit den Österreichischen Bundesbahnen und den Wiener Linien genannt, sind im Regierungsprogramm 2008 – 2013 (voraussichtlich?) Trafiken und Juweliere das Ziel der Begehrlichkeit. Zitat: „Schaffung von gesetzlichen Regelungen über den Einsatz von Überwachungstechnologien (Videoüberwachung) – Schaffung von Standardanwendungen für gleich gelagerte Fälle (Trafiken, Juweliere etc.)". Dazu kann ich wünschen: Viel Glück mit der Novelle zum Datenschutzgesetz 2009.
Als weiteres Ziel wird die „Anpassung des DSG 2000 an die technischen Herausforderungen" genannt. (Eine der Herausforderungen wird wohl, zu verhindern, dass die frei zugängliche Förderdatei der Landwirte nicht für andere Zwecke weiterverwendet wird.)
Leichter wird die Aufgabe aber durch den Umstand, dass die im Regierungsprogramm 2007 – 2010 noch geforderte „Sexualstraftäterdatei" im neuen Regierungsprogramm keinen Eingang mehr gefunden hat. Leider kann man aber davon ausgehen, dass dieser Programmpunkt des alten Regierungsprogramms bereits mit dem Gesetzesentwurf (http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/ME/ME_00209/pmh.shtml) als erledigt betrachtet wird und nur aus diesem Grund nicht erwähnt wird.
Eine wirkliche Herausforderung für das Datenschutzgesetz hat sich der Gesetzgeber bereits selbst ins neue Regierungsprogramm geschrieben: „Zur Überbrückung von Versorgungsschnittstellen hat die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (e-health) im Gesundheitswesen hohe gesundheitspolitische Priorität. Große Bedeutung kommt dabei unter strenger Einhaltung des Datenschutzes der elektronischen Patientenakte (ELGA) und der Kontrolle der Vereinbarkeit von Arzneimittelverordnungen (z.B. e-Medikation, Arzneimittelsicherheitsgurt) zu, die im Interesse der Patienten rasch verwirklicht werden müssen. Der Arzneimittelsicherheitsgurt und das öffentliche Gesundheitsportal sollen bis Ende 2009 umgesetzt werden. Dazu ist u.a. die Verwendungspflicht der e-card in allen Vertragspartnerbereichen erforderlich.“
Dem Bürger die E-Card, dem Arzt die O-Card, dem Apotheker die A-Card (tut mir leid, die heißt wirklich so, hat aber definitiv nichts mit der A***karte zu tun). Bleibt also nur noch die T-Card für den Trafikanten und Ihnen viel Spaß mit der Datenschutzgesetz-Novelle 2009.
Ich wünsche allen Lesern viel E-Health.
Gottfried Haring ist Leiter des Zentralbereichs Infrastruktur bei NEUSTART
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