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Blog und Diskussion
Freiwillige Überstunden statt Ersatzfreiheitsstrafe
Natascha Schubert - 4.3.2009 11:49
Schwitzen statt sitzen: Dieses Angebot hat Herr R. freudig angenommen. Er wurde von mir als Vermittlerin gemeinnütziger Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe bei NEUSTART darüber informiert, dass er entweder die Geldstrafe in der Höhe von 240,- Euro bezahlen, 56 Tage in Haft gehen oder 140 Stunden an gemeinnütziger Leistung erbringen kann. Karl R. entschied sich für die gemeinnützige Leistung. Bei der Vermittlung wurde berücksichtigt, dass Karl R. früher Handwerker war. Es wurde ein Platz in einer Werkstätte der Lebenshilfe ausgewählt.
Positive Effekte durch die Arbeit: Während der Erbringung der gemeinnützigen Leistung wurde von mir regelmäßig Kontakt zu Karl R. aufgenommen. Er berichtete, dass ihm die Arbeit sehr viel Spaß macht und eine Bereicherung für ihn ist. Auch seine Ehefrau teilte telefonisch mit, dass ihr Mann sich durch die Arbeit sehr zum Positiven verändert habe. Seit der Pensionierung hätte er sich sehr von seiner Umwelt zurückgezogen, auch sei er launisch und unglücklich geworden. Jetzt, da er wieder eine Aufgabe habe, lebe er richtig auf.
Erfolgreicher Abschluss: Nach Ablauf der Frist wurde Karl R. ersucht, die Zeitbestätigung der Lebenshilfe-Werkstätte zu NEUSTART zu bringen. Dabei fiel auf, dass ihm 170 Stunden bestätigt wurden – also 30 Stunden mehr, als er hätte leisten müssen. Auf meine Nachfrage erklärte Herr R., dass er, da ihm die Arbeit so viel Freude bereitet habe, nicht auf die Stunden geschaut und freiwillig mehr gearbeitet hätte. Auch wolle er jetzt, auf Grund dieser Erfahrungen, ehrenamtlich bei der Lebenshilfe weiterarbeiten.
Natascha Schubert ist diplomierte Sozialarbeiterin bei NEUSTART Salzburg
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Raimund Kainz schrieb am 04.03.2009 14:39
Ein toller Erfolg - win win - auch für die Werkstätte.