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Blog und Diskussion
Fremde ohne Ausweis
Mag. Sepp Granabetter - 11.3.2009 09:54
Für Fremde wie Konventionsflüchtlinge und Staatenlose gibt es diese Möglichkeit nicht, da die Identitätsausweise nur österreichischen Staatsbürgern vorbehalten sind. Im früher geltenden Fremdengesetz 1997 gab es noch eine Bestimmung über den Lichtbildausweis für Fremde, die leider in das neue Fremdenpolizeigesetz nicht übernommen wurde. Offenbar handelt es sich um eine Gesetzeslücke, was mir auch bei einer Nachfrage in der dafür zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Inneres bestätigt wurde.
Diese Gesetzeslücke hat gravierende Auswirkungen auf Fremde, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, da sie lange Zeit keinen amtlichen Lichtbildausweis bekommen. Sie können sich nicht alleine anmelden, kein Bankkonto eröffnen, keine Schriftstücke bei der Post abholen, keinen Handy-Vertrag abschließen; eine Anmeldung bei der zuständigen Gebietskrankenkasse durch den Arbeitgeber erfordert selbstverständlich auch einen Ausweis. Die einzige Möglichkeit, die eigene Identität nachzuweisen, ist ein Zeuge, der die Identität bestätigt, wobei es auf die jeweilige Situation ankommt, ob dieser Zeuge akzeptiert wird. Die ohnehin schon schwierige Situation, mit einer Vorstrafe einen Arbeitsplatz zu bekommen, ist ohne Ausweis nochmals erschwert.
In der NEUSTART Haftentlassenenhilfe in Wien 6 sind wir in der Betreuung immer wieder mit Menschen konfrontiert, die in dieser Situation sind. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist durch den mangelnden Identitätsnachweis erschwert und erfordert eine hohe Belastbarkeit der Betroffenen: Zusätzlich zum Stigma „Straffälligkeit“ haben sie auch das Stigma „Ausweislosigkeit“, was bei behördlichen Überprüfungen ihrer Identität immer wieder zutage tritt. Mangels Beschäftigung verbringen manche unserer Klienten ihre Zeit auf öffentlichen Plätzen; dadurch sind sie öfter von Ausweiskontrollen durch die Polizei konfrontiert. Man kann keinen vorzeigen: „Warum nicht?“ - „Passverbot.“ - „Warum?“ - „Straffälligkeit.“ - „Kommen Sie mit zur Überprüfung Ihrer Identität.“. Das ist eine unangenehme Situation und ein Spießrutenlauf für den Betroffenen, da es für unbeteiligte Beobachter so wirkt, als ob hier gerade ein Straftäter verhaftet wird.
Mag. Sepp Granabetter ist Abteilungsleiter bei NEUSTART Wien 6
Zu diesem Beitrag gibt es |2 Kommentare|
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Kommentare zu diesem Beitrag:
Sepp Granabetter schrieb am 11.03.2009 13:53
Brigitte Mayer-Colley schrieb am 11.03.2009 12:49
Es gibt für anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit, einen Konventionspass zu bekommen, indem nicht - wie üblich- die Klausel "gültig für alle Staaten der Welt ausser....." (das Land, aus dem der Konventionsflüchtling geflüchtet ist), sondern die Klausel "gültig nur in Österreich" vermerkt ist.
Ob das eine befriedigende Lösung ist, sei dahingestellt- zumindest für einen Teil der von dieser Gesetzeslücke betroffenen Fremden verbessert sie die Lebensqualität jedoch entscheidend.