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Blog und Diskussion
Sozialhilfe neu in Tirol
Dr. Kristin Henning - 24.4.2019 08:16
Aktuell wird die Sozialhilfe neu diskutiert, die die bisherige Mindestsicherung ersetzen soll. Viele Stellungnahmen der Justiz, der Gesellschaft und von NEUSTART haben erfolgreich darauf hingewiesen, dass der Ausschluss oder die Schlechterstellung von Straffälligen von der Mindestsicherung Einfluss auf das Rückfallrisiko hat. Im aktuell vorliegenden Entwurf wurde die ursprünglich geplante Schlechterstellung zurückgenommen. Künftig sollen Personen, die zu bedingten Haftstrafen verurteilt werden oder aus Haft bedingt entlassen werden, Sozialhilfe neu beziehen können.
Problematisch ist nach wie vor, dass der Entwurf primär integrationspolitische, fremdenpolizeiliche und arbeitsmarktpolitische Ziele verfolgt und dass das vorrangige Ziel, die Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialer Ausschließung, in den Hintergrund gedrängt wird. Das Bündnis gegen Armut und Wohnungsnot in Tirol ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen und Institutionen aus den Bereichen Soziales, Arbeit, Gesundheit, Bildung und Religion in Tirol. Dieses Bündnis setzt sich aktiv dafür ein, dass die Sozialhilfe neu (besser: bedarfsorientierte Mindestsicherung) den Fokus auf die Bekämpfung von Armut richtet und die Situation von Familien und Asylberechtigten nicht verschlechtert.
Die jahrzehntelange Erfahrung von NEUSTART in der Beratung und Betreuung von Menschen, die zu einem maßgeblichen Anteil auf öffentliche Unterstützung zur Existenzsicherung angewiesen sind, zeigt: Positive Entwicklungen hin zu einer die Gesellschaft bejahenden und unterstützenden Lebenshaltung können dann gelingen, wenn die materielle Lebensgrundlage ausreichend vorhanden ist.
Dr. Kristin Henning ist Leiterin von NEUSTART Tirol
Einen „Leitfaden", der über die Unterschiede der bisherigen Mindestsicherung (Tirol) zum neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz informiert, finden Sie unter
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