Hier finden Sie viele Informationen und Antworten, wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger von Ihnen einer kriminellen Handlung beschuldigt oder verurteilt wurde, wenn Sie gerade aus der Haft entlassen worden sind oder wenn Sie Opfer von Kriminalität geworden sind.
Sie können alle Ihre Fragen an die NEUSTART Online-Beratung stellen. Bitte erklären Sie kurz den Hintergrund Ihrer Frage und geben Sie den Wohnort und das Bundesland an. Es ist nicht notwendig, dass Sie Ihren Namen angeben – wir antworten auch gerne auf anonyme Anfragen.
Blog und Diskussion
Hat Haft rückfallpräventive Wirkung?
Miriam Zillner BA MSc - 27.3.2019 09:21
Strafende Interventionen ohne zusätzliche Maßnahmen haben keine rückfallsenkende Wirksamkeit. Einige Studien zeigen sogar, dass Inhaftierung ohne begleitende Maßnahmen der Betreuung zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall führt (Endrass, Rossegger et al 2012; Lipsey, Cullen 2007; Lowenkamp et al 2001; Steve 2009).
Um an der Rückfallgefährdung zu arbeiten sind den Forschungen zufolge begleitende betreuerische oder therapeutische Interventionen notwendig. Am wirksamsten sind Interventionen, die den Risk-Needs-Responsivity-Prinzipien folgen: Je höher das Rückfallrisiko, desto höher die Intensität der Betreuung und die Konzentration auf rückfallrelevante Bereiche, orientiert an der Lebenswelt der Person (Andrews, Bonta 2010; Endrass, Rossegger, Braunschweig 2012; Göbbels, Zimmermann 2013; Ward, Yates, Will 2012).
Diese Prinzipien werden in der Betreuung von NEUSTART angewendet, um wirksam betreuen zu können und das Risiko für Rückfälle zu senken. Durch Haft allein gelingt das nicht. Diese grundsätzlichen Aspekte sollten in der öffentlichen Diskussion zur Haft berücksichtigt werden.
Miriam Zillner BA MSc ist Leiterin des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART
Zu diesem Beitrag gibt es |1 Kommentar|
Ihre Meinung zählt
Wir freuen uns über Ihren Kommentar zu diesem Blogeintrag
Kommentare zu diesem Beitrag:
Jürgen Weiß schrieb am 27.03.2019 10:40