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Blog und Diskussion
Gute Kriminalpolitik ist rationale Kriminalpolitik
Mag. Georg Mikusch - 6.3.2019 07:54
Sind solche Forderungen vollkommen unberechtigt und durch keinen rationalen Zweck zu rechtfertigen? Die Antwort auf diese Frage hängt meiner Meinung nach davon ab, um welche Verhaltensweisen es geht. Es gibt Verhaltensweisen, die überwiegend rational gesteuert werden und dann unterlassen werden, wenn eine persönliche „Kosten-Nutzen-Rechnung" deutlich negativ ausfällt. Als wesentliche Beispiele fallen mir dazu klassische Verkehrsdelikte wie Schnellfahren oder Falschparken ein. Wenn regelmäßiges etwas zu schnell Fahren im Jahresschnitt nicht viel mehr kostet, als eine Tankfüllung, dann wird es von jenen Menschen, die dafür anfällig sind, kaum geändert werden; wenn es allerdings regelmäßig zu empfindlichen finanziellen Nachteilen führt, dann wird es von den meisten Menschen unterlassen. Die Evidenz dafür findet man, wenn man von Österreich in die Schweiz fährt.
Dieses relativ einfache Rezept funktioniert aber nur bei Delikten, die primär rational gesteuert sind. Als Beispiel für die Mehrzahl jener irrational gesteuerten Delikte, die besonders große Schäden anrichten, möchte ich die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung nennen. Die Strafbestimmungen für Sexualdelikte (§§ 201 bis 219 Strafgesetzbuch) wurden bisher in vielen Strafrechtsnovellen ausgeweitet. Allein in den vergangenen zehn Jahren wurden fünf Novellen beschlossen, in denen für diese Deliktsgruppe Straftatbestände ausgeweitet und Strafdrohungen erhöht wurden. Geblieben sind nach wie vor immer wiederkehrende Forderungen nach weiteren Verschärfungen, denen die Annahme zugrunde zu liegen scheint, dass die Strafdrohungen nur ausreichend streng sein müssen, um Präventionswirkung zu entfalten. Dass diese Annahme bei Sexualdelikten nicht zutrifft, erscheint mir insofern offensichtlich, als die bisherigen zahlreichen Strafverschärfungen den gewünschten Erfolg vermissen lassen. Wenn der einfache Weg „Verhaltenssteuerung durch hohe Strafen" nicht funktioniert, dann muss ein deutlich aufwändigerer Weg gewählt werden: die Erforschung und Bekämpfung von Ursachen sowie die Unterstützung von Opfern und die Arbeit mit Tätern.
Mag. Georg Mikusch ist Leiter des Zentralbereichs Recht von NEUSTART
Webtipp
Zehn Gebote guter Kriminalpolitik
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