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Blog und Diskussion
Investieren in Prävention spart Folgekosten
Mag. Klaus Priechenfried - 24.3.2011 09:42
Auf der Seite der Einsparungen rechnet man die Kosten (unvollständig und beispielhaft aufgezählt) der Polizei zur Ermittlung, die Kosten der Gerichte, der Hafttage, der Versicherungsleistungen für Opfer, der materiellen Folgeschäden für Opfer, der entgangenen Steuerleistung des Täters in der Zeit der Haft, die Kosten der zu investierenden Wiedereingliederung nach Haft und das Arbeitslosengeld wegen verlängerter Zeiten von Arbeitslosigkeit nach Haft. Auf der Seite der Ausgaben kommen die Gesamtkosten der zur Anwendung gebrachten Dienstleistung zum Tragen.
Schon auf den ersten Blick wird klar, dass die Rechnung mit vielen Unwägbarkeiten im Rechenansatz zu tun hat. Werden die Kinder des Rechtsbrechers später einen anderen Werdegang nehmen, weil er kein Präventionsprogramm durchlaufen hat? Blieben uns Kosten zur Unterstützung dieser Kinder bei Erziehung und Ausbildung erspart durch rechtzeitige Präventionsarbeit bei den (zukünftigen) Eltern? Welcher Beitrag zur Wirtschaftsleistung geht durch die Involvierung Dritter (zum Beispiel Ehegatten) in die antisozialen Verhaltensweisen einer Person verloren, der uns zu Gute gekommen wäre, wäre diese Person rechtzeitig versorgt worden? Würden uns allen die Versicherer niedrigere Prämien abverlangen, wenn es weniger Delikte gäbe? Dazu kommt noch das Problem der monetären Bemessung von Schäden immaterieller Natur, wie der Verlust des Sicherheitsgefühls oder die Beschämung, Opfer geworden zu sein.
Es gibt also generell ein Problem bei der Berechnung: Es ist, als versuche man, die Fläche eines Rechtecks zu messen, bei dem man nur die Breite kennt! Darüber hinaus stellt sich noch eine heikle Frage: Sind unsere (Staats-)Haushalte darauf vorbereitet, solche Rechnungen in ihren eigenen, jeweils partikular budgetierenden Teilsystemen als nützlich zu empfinden? Das positive Ergebnis dieser Rechnungen sieht tendenziell erst der Finanzminister auf höchster Ebene, wo aber die Komplexität der Zusammenhänge so groß ist, dass keine Chance auf Übersicht besteht.
Investitionen in Prävention fallen in den Zuständigkeitsbereich von Behörden, die dann nicht oder nur teilweise von der Langzeitwirkung profitieren. Werden Jugendliche mit 15 (oder gar Erwachsene mit 30) Jahren nicht auffällig, weil rechtzeitig in ihrer Kindheit (oder Jugend) die richtige Intervention stattfand, so profitieren von den nicht anfallenden Kosten: die Polizei, die Justiz, die Gemeinschaft (durch entfallende Kosten für die Arbeitslosigkeit und die Sozialversicherung) und die Krankenkassen (durch entfallende Kosten für Heilung der Opfer). Alle diese sind aber für die Primärprävention nicht zuständig und investieren daher dort nicht. Es müsste also ein Kooperationsgremium geben, das jenseits der Aufspaltung der Tätigkeitsbereiche von Ministerien, Ländern, Gemeinden, Arbeitsmarktservice und anderen Körperschaften die Basis schafft. Sonst bleibt die Investition immer eine Last für eine Organisation, die selbst nichts oder wenig zu gewinnen hat; und das wäre so, als bitte man ein privates Unternehmen darum, Leistungen zu erbringen, die nur anderen Unternehmen nützen.
Trotzdem sollte man versuchen, zumindest den Teil, der sich berechnen lässt, einmal zusammenzustellen, um in der Diskussion um die Legitimität und die Dringlichkeit von Investitionen Terrain zu gewinnen. „Wer hier spart, zahlt später mehr!“ – diese Botschaft ist einfach und bringt uns in die Lage, konkrete monetäre Argumente für unsere Tätigkeit einzubringen.
Mag. Klaus Priechenfried ist Leiter von NEUSTART Wien 2
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