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Blog und Diskussion
Strafe allein reicht nicht
Andreas Zembaty - 11.7.2012 07:43
Der Gedanke der Spezialprävention fußt auf der Idee der Resozialisierung und Reintegration. Strafe, die eine desozialisierende Wirkung entfacht, ist kontraproduktiv und deshalb der öffentlichen Sicherheit abträglich. Der Führerscheinentzug nach der Begehung diverser gerichtlich strafbarer Handlungen (§ 7 Abs. 3 Z 8 bis 12 Führerscheingesetz) ist so zum Beispiel als Nebenstrafe bei der Wiederintegration am Arbeitsmarkt Ursache des Scheiterns vieler Bewerbungen. Eine „gesetzliche Vermutung der Verkehrsunzuverlässigkeit“ wegen einer Straftat zählt hier mehr als die Chance auf einen Arbeitsplatz. Und warum darf eine solche Maßnahme die Führerscheinbehörde und nicht das mit der Sache befasste Gericht treffen?
Ähnlich verhält es sich beim Ausschluss vom Wahlrecht wegen einer Verurteilung und bei vereinzelten Berufsverboten. Jedenfalls darf das Strafrecht nicht zu vorauseilenden, überbordenden Grundrechtseingriffen führen; auch Strafen brauchen Grenzen. Vor allem sollen Strafen auch ihren Nachweis der Wirksamkeit nicht schuldig bleiben. Sie sollen zeigen, wo Rückfallsprävention eingetreten ist – und nicht Vergeltungsimpulse befriedigen.
Das Strafrecht ist nicht dafür da, all das gesellschaftlich unerwünschte Verhalten zu pönalisieren. Es soll ein Instrument dort darstellen, wo Maßnahmen (bis zum Freiheitsentzug) notwendig sind, um großen drohenden Schaden abzuwehren. Politische Verantwortung ist eine gänzlich andere Kategorie – sie wird letztlich vom Wähler exekutiert.
Andreas Zembaty ist Pressesprecher von NEUSTART
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