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Blog und Diskussion
Häftlinge sollten sozialversichert sein
Miriam Zillner BA MSc - 12.12.2018 11:37
Sowohl aus Kostengründen als auch als Beitrag zur Resozialisierung ist es notwendig, Menschen in Haft Sozialversicherungsschutz zu gewähren. Im elektronisch überwachten Hausarrest sind die Personen während des Vollzugs schon jetzt über die Arbeitsstelle versichert. Somit werden Kosten im Vollzug gespart, aber es wird auch zur Resozialisierung beigetragen. Personen in Haft arbeiten – dem Grundsatz der Arbeitspflicht während der Inhaftierung folgend – in den Gefängnisbetrieben und deshalb sollten sie auch vollen Sozialversicherungsschutz erhalten. Denn für die Vorbereitung der Integration in die Gesellschaft ist es notwendig, Personen in Haft als aktive Beteiligte mit allen Rechten und Pflichten einer Staatsbürgerin und eines Staatsbürgers zu verstehen.
Außerdem: Durch die Beschäftigung in den Justizanstalten kann die notwendige Motivation zur beruflichen Rehabilitation gefördert werden. In diesem Rahmen fehlt es jedoch nach wie vor an einem flächendeckendem Angebot vom Arbeitsmarktservice in den Justizanstalten, verbunden mit Angeboten an Kursen und Maßnahmen durch das AMS nach der Haft.
Miriam Zillner BA MSc ist Leiterin des Zentralbereichs Sozialarbeit von NEUSTART
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