Das NEUSTART Konzept des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist die Anwendung von Mediation im Bereich des Strafrechts. Mediation konzentriert sich auf das Entwickeln von Konfliktlösungen durch die Beteiligten, – mit Hilfe professioneller Anleitung durch einen unparteiischen Dritten.
Grundvoraussetzung für den Täter-Opfer-Ausgleich ist das Vorliegen einer Straftat, die zur Anzeige gebracht wurde: Die Teilnehmer wählen demnach nicht selbst dieses Mittel zum Ausgleichsversuch, vielmehr erteilt die ermittelnde Staatsanwaltschaft oder das Gericht NEUSTART einen Vermittlungsauftrag. Vor allem für den Beschuldigten stellt dieses Angebot die einzige Möglichkeit dar, ein Gerichtsverfahren mit drohender Verurteilung – und allen damit verbundenen Folgen – abzuwenden.
Mediation im Strafrecht findet seit vielen Jahren in ganz Europa mehr und mehr Zuspruch, denn der Täter-Opfer-Ausgleich wird oft zur Win-Win-Situation für alle Beteiligten:
- aufwendige Gerichtsverfahren wie Straf- oder Zivilprozesse können durch eine Bereinigung des Konfliktes zwischen den Beteiligten unter Anleitung eines erfahrenen Konfliktreglers (Mediator) vermieden oder zumindest vereinfacht werden.
- die Rolle des Opfers beschränkt sich nicht nur auf die eines Zeugen im Strafverfahren. So haben Opfer im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs die Möglichkeit, über die Straftat und ihre Auswirkungen mit dem Beschuldigten zu sprechen. Wird eine Einigung zwischen Opfer und Beschuldigtem erreicht, wird diese schriftlich festgehalten; ebenso die Wiedergutmachung – persönlich und materiell –, die mit dem Täter-Opfer-Ausgleich einhergeht
- Beschuldigte können durch ein klares Eingeständnis ihres Fehlverhaltens und das Bemühen, die Ursachen und Konsequenzen ihres Handelns zu klären, nicht selten eine Verurteilung verhindern. Überdies bietet ihnen der Täter-Opfer-Ausgleich die Chance, einen begangenen Fehler explizit einzuräumen und sich im persönlichen Gespräch direkt bei ihrem Opfer für ihre Tat zu entschuldigen
Eine Fachausbildung, Kenntnisse zu sozialen und rechtlichen Sachfragen und die Fähigkeit, die schwierige Rolle als „neutrale Dritte“ professionell wahrzunehmen, sind für NEUSTART Konfliktregler unerlässlich, um faire und nachhaltige Konfliktbereinigungen zu ermöglichen.
Das Potential an geeigneten Fällen in Baden-Württemberg ist wesentlich größer als bisher genutzt. Bislang wurden pro Jahr etwa 1.100 Fälle von erwachsenen Beschuldigten, für die das allgemeine Strafrecht zur Anwendung kommt, einem Täter-Opfer-Ausgleich zugewiesen. Das ist im internationalen Vergleich eher wenig.
NEUSTART ist dabei, die Anzahl der Täter-Opfer-Ausgleich-Verfahren kontinuierlich zu steigern – durch gezielte Information der Auftraggeber, aber auch durch ein landesweites Angebot von einheitlich hoher Qualität. Auch in diesem Bereich liefert die intensive Kooperation mit Verein NEUSTART (Österreich) wertvolle Anregungen für eine erfolgreiche Fortentwicklung der bislang gewählten Verfahrensweisen.
Welche Fälle sind nicht für den Täter-Opfer-Ausgleich geeignet?
Der Einsatz des Täter-Opfer-Ausgleichs wird durch verschiedene juristische Kriterien wie beispielsweise Strafrahmen, Schwere der Schuld, Vorstrafen, Wiederholungsgefahr eingeschränkt. Zusätzliche Restriktionen ergeben sich – aus Sicht von NEUSTART – in folgenden Situationen:
- das Verhalten des Beschuldigten beruht auf eingefahrenen Verhaltensweisen, die mit mediatorischen Mitteln im Täter-Opfer-Ausgleich kaum überwunden werden können.
- bei Bagatelldelikten
- bei auffälligen psychosozialen Problemlagen des Beschuldigten, die aus der Straftat resultieren, und eine Betreuung und/oder längerfristige Bearbeitung erfordern
Broschüre zum Download:
Täter-Opfer-Ausgleich
Poster zum Download:
Täter-Opfer-Ausgleich-Poster





