Das NEUSTART Konzept der Bewährungshilfe

In Baden-Württemberg betreut ein hauptamtlicher Bewährungshelfer im Schnitt 78 Klienten. Vor der Einstellung von 34 neuen Sozialarbeitern im Jahr 2009 lag die durchschnittliche Fallzahlbelastung bei knapp 100 Klienten. Trotzdem kann bei 78 Fällen pro hauptamtlichem Bewährungshelfer noch nicht von einer Betreuung in gewünschter Intensität gesprochen werden. Jede Reform der Bewährungshilfe muss sich daher in erster Linie auf die Absenkung der Fallzahl pro Mitarbeiter konzentrieren, die ohne eine differenzierte Betreuung illusorisch bleiben würde. Primäres Anliegen und erklärtes Ziel von NEUSTART ist es, die Betreuungszahl innerhalb der nächsten Jahre auf 60 Klienten zu reduzieren.
Das NEUSTART Konzept gründet auf dem Prinzip, mit Beginn jeder neuen Auftragsübernahme eine Erhebung jener Daten vorzunehmen, die darüber Auskunft erteilen, wie sich die Situation des Klienten in psychosozialer und ökonomischer Hinsicht darstellt. Auf Basis dieser Erhebung wird dann entschieden, welche Form der Bewährungshilfe – ob haupt- oder ehrenamtlich – sich anbietet, mit welcher Intensität der Klient zu betreuen ist und welcher Bewährungshelfer sich aufgrund seiner Qualifikation und Praxis für die Betreuung des jeweiligen Klienten besonders eignet.
Erst mit Abschluss der Ersterhebung erfolgt die endgültige Fallvergabe, die sich an fachlichen und regionalen Gesichtspunkten orientiert und keinem rein formalen Kriterienkatalog gehorcht. Als Ergebnis fortwährend stattfindender Reflexion und Analyse der Klientensituation wird die notwendige Intensität der Betreuung definiert, indem auf Grundlage der Schwierigkeit und Tragweite identifizierter Problembereiche des Klienten ermittelt wird, welche Unterstützung erforderlich ist.
Das Spektrum an Interventionsmöglichkeiten ist weit gespannt und kann von einer Intensivbetreuung (elementare Probleme, durchschnittlich 2,5 Betreuungskontakte pro Monat) bis hin zum rein formellen Kontakt reichen (keine elementaren Probleme, Betreuungskontakte nur auf Anforderung des Klienten oder des Gerichts). Diese differenzierte Vorgehensweise wird konsequent fortgesetzt in einer standardisierten, kontinuierlich vorgenommenen Überprüfung, ob - und wenn ja, in welchem Umfang - aus Sicht der Sozialarbeit die weitere Betreuung durch einen Bewährungshelfer noch notwendig und legitimiert erscheint. Sollten entscheidende Fortschritte des Klienten eine Aufhebung der Unterstellung nahe legen, empfiehlt der Bewährungshelfer dem zuständigen Richter, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Nach Analyse des Zusammenhangs zwischen Deliktverhalten und sozialer, persönlicher Problemsituation, erfolgt – nach Ablauf von mehr als der Hälfte der Unterstellungszeit – eine Überprüfung, ob sich die Beendigung der Betreuung empfiehlt. Sollten alle Betreuungsziele erreicht sein und kein weiterer Hilfebedarf bestehen, wird die Empfehlung ausgesprochen, die Unterstellung aufzuheben.
Kontinuität und Vernetzung sind unabdingbare Prämissen und Notwendigkeiten erfolgreicher Sozialarbeit in der Betreuung. So ist es nur folgerichtig, dass NEUSTART Bewährungshelfer großes Interesse daran besitzen, eng mit anderen sozialen Einrichtungen, Verbänden und Vereinen zu kooperieren und den Kontakt mit Sozialarbeitern der Justiz zu suchen und pflegen, um zu vermeiden, dass Klienten rückfällig werden.
Zahlreiche Faktoren führten in der Vergangenheit dazu, dass Personen, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe darauf angewiesen sind und hoffen, unmittelbar nach der Entlassung aus dem Gefängnis Hilfestellung durch die Bewährungshilfe zu erhalten, oft geraume Zeit warten mussten, ehe eine adäquate Betreuung einsetzen konnte. Vielfach gingen den Bewährungshelfern nur unzureichende Informationen zur Anamnese der Klienten – ihrer sozialen Situation, ihren persönlichen Lebensumständen und fallspezifischen Eigenheiten – zu. Dieser Sachverhalt ist von besonderer Brisanz, da vornehmlich in der Zeit des Übergangs in ein "konventionelles Leben" das Rückfallrisiko in die Straffälligkeit am größten ist. Ursachen für diese bedauerliche Situation sind heute noch unzulängliche Regelungen und eine nicht selten optimierungsbedürftige Informationsweitergabe der beteiligten Stellen.
Im Interesse einer schnellen Beilegung dieses Missstandes hat NEUSTART ein Konzept entwickelt, das die vorherrschenden Zustände maßgeblich verbessern wird. Ausdrückliches Ziel und zentrale Absicht des von NEUSTART unterbreiteten Maßnahmenkatalogs ist die Gewährleistung einer schnellen Kontaktaufnahme des Klienten mit dem für ihn zuständigen Bewährungshelfer: Spätestens eine Woche nach seiner Haftentlassung soll der Klient die Möglichkeit erhalten, sich mit seinem Bewährungshelfer zu treffen. Überdies sollten dem Bewährungshelfer zu diesem Zeitpunkt bereits alle betreuungsrelevanten Informationen aus der Zeit des Vollzugs vorliegen, um von Anfang an eine angemessene, der Person des Klienten gerecht werdende Betreuung sicherzustellen. Nicht nur, dass damit eine signifikante Verkürzung des für jeden Fall notwendigen Erhebungszeitraums einherginge, auch die Betreuungsaufnahme ließe sich wesentlich schneller organisieren.
Auch die in Baden-Württemberg gültige Verwaltungsvorschrift für die Durchführung der Bewährungshilfe, der Gerichtshilfe und die Sozialen Dienste der Justiz fordert, dass alle in ein Verfahren involvierten Sozialarbeiter der Justiz ihren Wissenstand, ihre Einsichten und Erkenntnisse untereinander austauschen.
Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum das Grundlagenkonzept des zwischen NEUSTART und dem Land Baden-Württemberg abgeschlossenen Generalvertrags eine prinzipielle Revision und Neukonzeption der Entlassungsvorbereitung vorsieht, die eine frühzeitige Verständigung über Entlassungen und eine zeitnahe Ersterhebung garantieren.
Broschüre zum Download:
Bewährungshilfe
Poster zum Download:
Bewährungshilfe-Poster










