Sicherheit und Ordnung: Für Sexualstraftäter darf es kein Pardon geben...
Für Sexualstraftäter gibt es kein Pardon. Haft und Therapieweisung beziehungsweise Kontrolle und Unterstützung durch Bewährungshilfe sind die üblichen, bewährten Reaktionen des Staates. Spezifische Betreuungskonzepte, Risikomanagement und überlegte Balance zwischen Hilfe und Kontrolle erfordern Spezialwissen. Auch da gibt es keinen hunderprozentigen Erfolg, aber bei den von NEUSTART betreuten Sexualstraftätern liegt die Erfolgsrate immerhin bei 93 Prozent. Das zeigt, dass die Gesellschaft Gegengewalt durch Kastration oder Prangerstrafe nicht braucht. Sie hat besseres. Besser als Einsperren bis zum letzten Tag ist die bedingte Entlassung mit Verpflichtung zu Hilfe und Kontrolle. Die Zahlen der 2008 vorgelegten Wiederverurteilungsstatistik zeigen, dass die Rückfallquote bei Suchtmittel- und Vermögensdelikten am größten war, geringer bei Körperverletzungsdelikten und am geringsten bei Sexualdelinquenten. Sieben Prozent der Sexualstraftäter werden einschlägig rückfällig. Wir arbeiten daran, dass dieser Prozentsatz weiter sinkt.




