Verbrechen und Strafe: Keiner sitzt seine Strafe voll ab...
In Österreich wurden im Jahr 2008 30,68 Prozent bedingt entlassen. Die meisten verbüßen ihre Strafe bis zum Schluss. Gerade nach der Haftentlassung ist die Gefahr eines Rückfalls besonders hoch. Studien belegen, dass die Rückfallgefahr nach Haft größer ist als nach einer bedingten Freiheitsstrafe, nach einer Geldstrafe oder gar nach diversionellem Vorgehen. Das wurde sowohl innerhalb als auch außerhalb Österreichs festgestellt. Nach einer Haftentlassung schlimmstenfalls ohne Arbeit, Unterkunft und soziale Kontakte plötzlich wieder „draußen“ zu sein, ist ein harter Bruch in der Lebensweise, der oft zu psychischen Krisen führt. Besser ist bedingte Entlassung mit Anordnung von Bewährungshilfe; so können die Klienten rasch wieder Fuß fassen und in die Gesellschaft eingegliedert werden. Psychosoziale Probleme können mit Hilfe der Entlassungsbetreuung abgefedert werden. Sogenannte „Vollverbüßer“, also Menschen, die ihre Strafe voll absitzen, bleiben nur zu 44 Prozent rückfallfrei; anders gesagt heißt das, dass 56 Prozent von ihnen wieder verurteilt werden.




