Dr. Nikolaus Michalek, Bundesminister für Justiz (1990-2000)

" Der Tatausgleich ist eine andere Form der Erledigung minderschwerer Straftaten weniger gefährlicher Täter, als das im klassischen Strafverfahren der Fall ist. Er ist deshalb so erfolgreich, weil er sowohl täter- als auch opferorientiert ist. Der Täter muss sich mit seiner strafbaren Handlung intensiver auseinandersetzen, sich zu ihr bekennen, an der Aufarbeitung arbeiten. Das Opfer wird in das Verfahren miteinbezogen, wodurch seine Chancen auf Wiedergutmachung steigen. Aber auch, und das ist auch oft wichtig, dass eine ideelle Genugtuung dem Opfer zu teil wird."
Anlässlich der Veranstaltung „40 Jahre VBSA“ im Oktober 1997:
"... Ohne Menschlichkeit in umfassendem Sinne wäre eine effektive Arbeit undenkbar. Diese dem Menschen zugewandte Grundeinstellung der Mitarbeiter ... hat diese Institution in den vergangenen 40 Jahren zu dem gemacht, was sie heute ist: ein quer durch alle Fachkreise hinweg anerkannter und unverzichtbarer Teil einer modernen Strafrechtspflege und Motor für mehr Humanität, für mehr Solidarität in unserer Gesellschaft ..."




