Persönlichkeiten, die NEUSTART geprägt haben
Vom Verein für soziale Jugendarbeit zu NEUSTART
Die Entwicklung einer Idee - Vorläufer
1841 "erster Bewährungshelfer" John Augustus, Schuster in Boston, Massachusetts, betreut ehrenamtlich gemeinsam mit wohlgesinnten Mitbürgern rund 2.000 Menschen und erspart ihnen durch Patenschaften beziehungsweise Bürgschaften Gefängnisaufenthalte.
1918 August Aichhorn, Wegbegleiter Sigmund Freuds, betreut nach tiefenpsychologischen Gesichtspunkten "verwahrloste" Jugendliche.
1920 Schutzaufsicht als Vorläufergesetz zur Bewährungshilfe. Überwachung und Kontrolle stehen jedoch im Vordergrund.
1955 Arbeitskreis Bewährungshilfe in Tirol. In der Folge erste "Anordnung" von Bewährungshilfe.
Bewährt seit 50 Jahren
1957 Gründung der Arbeitsgemeinschaft Bewährungshilfe unter Dr. Sepp Schindler. Beginn von Betreuungen delinquenter Jugendlicher durch freiwillige Mitarbeiter auf Basis des Gesetzes über die bedingte Verurteilung 1920.
1957-1961 Rund 100 Jugendliche werden intensiv betreut.
1961 Das Jugendgerichtsgesetz beschreibt die Funktion des Bewährungshelfers als eigenverantwortliche Fachkraft im Rahmen der Strafrechtspflege.
1961-1963 Das Bundesministerium für Justiz eröffnet in Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt Geschäftsstellen für Bewährungshilfe.
1964 Mit der Durchführung der Bewährungshilfe in ganz Österreich werden der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Jugendarbeit (später VBSA) und in der Steiermark der Verein "Rettet das Kind" vom Bundesministerium für Justiz betraut.
1964-1969 Kontinuierlicher Auf- und Ausbau der Organisation. Eröffnung von Geschäftsstellen der Bewährungshilfe in Eisenstadt, St. Pölten, Wr. Neustadt und Krems.
1968-1971 Eröffnung von zwei Bewährungshilfeheimen, die nach einem Konzept von therapeutischen Kleingruppenheimen arbeiten und eine Alternative zu Großheimen darstellen sollen.
1969 Das Bewährungshilfegesetz tritt in Kraft. An jedem Sitz eines Landes- beziehungsweise Kreisgerichtes in Österreich wird schrittweise eine Geschäftsstelle für Bewährungshilfe eröffnet.
1970 Gründung der Drogenberatungsstelle CHANGE in Wien.
1970-1975 Weiterer Ausbau der Organisation - Eröffnung der Geschäftsstellen in Korneuburg, Feldkirch und Wels und auch diverser Außenstellen in verschiedenen Wiener Bezirken.
1975 Große österreichische Strafrechtsreform, das Strafgesetzbuch (StGB) 1974 tritt in Kraft.
Das StGB eröffnet die Möglichkeit, Bewährungshilfe nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Erwachsene anzuordnen. Die Anordnung der Bewährungshilfe für Erwachsene wurde stufenweise eingeführt, kann daher erst im Jahre 1983 uneingeschränkt angeordnet werden.
1975-1980 Weitere Expansion der Organisation.
Eröffnung sechs weiterer Heime beziehungsweise Wohngemeinschaften.
Ausbildung von 27 hauptamtlichen Bewährungshelfern, ab 1978 werden nur mehr Abgänger der Akademien für Sozialarbeit (diplomierte Sozialarbeiter) als hauptamtliche Bewährungshelfer eingestellt.
1978-1982 Der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit reagiert auf die Problematik von Haftentlassenen mit der Eröffnung von vier Zentralstellen für Haftentlassenenhilfe in Wien, Linz, Salzburg und Klagenfurt. Die Zentralstellen haben die Aufgabe, schnell und unbürokratisch Arbeits- und Wohnungsvermittlung, Beratung und Betreuung für Haftentlassene zu leisten.
1980 Novelle des Bewährungshilfegesetzes 1969. Dieses Gesetz legt den bis dato provisorischen Zustand der Übertragung der Bewährungshilfe an private Vereinigungen nunmehr fest. Die Suchtgiftgesetznovelle, schafft neue, alternative Grundlagen für die Betreuung von Suchtgiftabhängigen.
1983 Neues Jugendgerichtsgesetz in den Ministerrat eingebracht.
1984 Prof. Dr. Erwin Ringel wird Obmann des VBSA.
1985 Gründung der ersten Schuldenregulierungsprojekte, um bei hoher Verschuldung der Klienten fachmännisch und tatkräftig helfen zu können. Die Konfliktregelung wird als Modellprojekt in Angriff genommen, um dieses neue Instrumentarium zu erproben.
Eine Budgetkrise - fünf Millionen Schilling fehlen im Budgetvoranschlag - provoziert eine breite Unterstützung der Anliegen der Bewährungshilfe durch die Bevölkerung (mehr als 6.000 Unterstützungserklärungen) und der Medien. Die prekäre Situation wurde gelöst.
1987 Das Modellprojekt Konfliktregelung ist erfolgreich, in 90 Prozent der aufgenommenen Verfahren kommt eine Konfliktregelung zustande, 92 Prozent der Konfliktregelungsgespräche enden erfolgreich. 80 Prozent aller Opfer erhalten volle Schadenswiedergutmachung.
1988 Jugendgerichtsgesetz: Einführung der Konfliktregelung (Außergerichtlicher Tatausgleich) im gesamten Bundesgebiet.
1990 Konfliktregelung für Erwachsene. Modellprojekte in Wien, Salzburg, Innsbruck und Eisenstadt entstehen.
1991-1993 Organisationsentwicklungsprojekt.
Neustrukturierung der Gesamtorganisation.
Die Ergebnisse des Modellversuchs Außergerichtlicher Tatausgleich für Erwachsene werden der Öffentlichkeit präsentiert.
1994 Neues Geschäftsführungskonzept (unter anderem Einführung der Regionalen Koordination).
Strafprozesssänderungsgesetz 1993 (Verbesserung der Rechtsstellung des Bewährungshelfers beziehungsweise Sozialarbeiters).
Abschluss des Generalvertrags zwischen Bundesministerium für Justiz (BMfJ) und VBSA und damit Klärung des Verhältnisses zum BMfJ auf Basis eines vom VBSA angebotenen Dienstleistungsspektrums im Bereich Straffälligenhilfe und einer Finanzierungszusage auf Seiten des BMfJ.
Start einer großangelegten Präventionskampagne "kurz.schluß.handlung"; Präsentation der Charity Compact Disc "kurz.schluß".
1996 Strafrechtsänderungssetz 1996 wird im Parlament beschlossen. Grundlegende Veränderungen im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen des Sozialarbeiters im VBSA.
Präsentation des Präventionsfilms "kurz.schluß".
1997 Entwurf eines Diversionsgesetzes (Verankerung des Außergerichtlichen Tatausgleichs für Erwachsene) geht in Begutachtung.
Der VBSA feiert 40-jähriges Bestehen.
Ab 1997 Budgetkonsolidierung der öffentlichen Träger, Rationalisierung, betriebswirtschaftliche Instrumente, Controlling.
2000 "Diversionsgesetz", neues Angebot der "Vermittlung Gemeinnütziger Leistungen". Beginn des Prozesses "Organisation NEU".
1999/2001 Verbrechensopferhilfe "danach." nimmt ihre Arbeit auf.
2001 Beginn der Onlineberatung via www.neustart.at
2002 Als Zeichen der Organisationsreform nach außen wird ab 1.1.2002 der Name des Vereins für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit auf NEUSTART geändert.
2003 Dr. Herbert Leirer, Geschäftsführer von NEUSTART, geht mit 1.4.2003 nach 25 Jahren erfolgreicher leitender Tätigkeit in Pension. Ihm folgen als Geschäftsführer Marko Rosenberg und Mag. (FH) Wolfgang Hermann nach. Marko Rosenberg ist zuständig für den Bereich Sozialarbeit, Mag. (FH) Wolfgang Hermann für die wirtschaftlichen Angelegenheiten.
2004 EU-Projekte Schuldenshredder und Telelearning.
NEUSTART Kampagne gegen Gewalt (Plakate, Rundfunkspot)
2005 NEUSTART beginnt am 1.1.2005 in Deutschland mit der Durchführung des Pilotprojekts "Bewährungs- und Gerichtshilfe in freier Trägerschaft" für die Landgerichtbezirke Stuttgart und Tübingen. Das Projekt läuft bis Ende 2006.
Beginn der Prozessbegleitung von Opfern bei Polizei und Gericht.
Einführung des Anti-Gewalt-Trainings in ganz Österreich.
EQUAL Projekt "Schritt für Schritt" (Ausbildung und Arbeitserprobung im Strafvollzug).
Projekt "workflow" (Arbeitswesen im Strafvollzug).
2006 Projekt "elektronische Aufsicht" für bedingt Entlassene.
Projekt "Vermittlung gemeinütziger Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe".
Twinning-Projekte mit Tschechien und Rumänien (Eerfahrungen im Tatausgleich werden an Justiz und Praxis weitergegeben).
2007 Start der Durchführung von Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich mit 1.1.2007 durch die NEUSTART gemeinnützige GmbH in Baden-Württemberg (10-Jahres-Vertrag mit dem Justizministerium Baden-Württemberg).
Mag. Karin Waidhofer wird im Juni 2007 Geschäftsführerin für die sozialarbeiterischen Angelegenheiten von NEUSTART und löst in dieser Funktion Marko Rosenberg ab.
Entlassungsbegleitung an fünf Standorten in Österreich (als Ergebnis aus dem Projekt "Schritt für Schritt") ab Juli 2007.
Österreichweites Angebot von Gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe.
NEUSTART feiert im November 2007 sein 50-jähriges Bestehen.
Ende der Beauftragung von Verbrechensopferhilfe und Prozessbegleitung durch das Bundesministerium für Justiz.
2008 Zweites Projekt „elektronische Aufsicht“ für bedingt aus der Haft Entlassene.
Im Dezember 2008 liegt der Forschungsbericht zur Studie Legalbiografien vor.
2009 Entlassungsbegleitung wird in der „Haftentlassenenhilfe neu“ österreichweit durchgeführt.
Im Juni 2009 liegt der Forschungsbericht zur Studie häuslicher Gewalt vor.
Im Dezember 2009 liegen die Ergebnisse des intern durchgeführten Projekts Sozialbewährung vor.
2010 Einführung des Betreuungsstufenmodells in der Bewährungshilfe.
Beginn einer organisationsweiten Reorganisation des Vereins.
Ab September erhält NEUSTART den Auftrag zur Durchführung des elektronisch überwachten Hausarrests in Österreich.
Im Oktober erhält NEUSTART vom Bundesministerium für Justiz den Auftrag zur österreichweiten Durchführung von Prozessbegleitung.
2011 Reorganisation tritt in Kraft – mit Reduktion des Overhead, der Standorte und Optimierung der Dienstleistungen.
Nach dem Ausscheiden von Geschäftsführerin Mag. Karin Waidhofer mit Ende November 2011 folgt Dr. Christoph Koss, bis dahin Leiter des Zentralbereichs Sozialarbeit, als Geschäftsführer für Sozialarbeit nach.
VBSA-History
"Probezeit". Die Geschichte des VBSA (Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit) von seinen Anfängen im Jahr 1957 bis zum Jahr 1989. 1997 vorgelegt, ist diese Broschüre die bislang umfangreichste Dokumentation der Entwicklung des Vereins.
Erhältlich unter 01 / 545 95 60.




