Wichtiger Partner für NEUSTART: Das Bundesministerium für Justiz
Seit Beginn des Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit beziehungsweise des Vereins NEUSTART erhält unsere Organisation wichtige Unterstützung vom Bundesministerium für Justiz. Seit 1994 bildet ein Generalvertrag die Basis der Kooperation. Im Generalvertrag sind der Leistungskatalog als Finanzierungsgrundlage (Jahresplan), der Leistungszeitraum, aber auch Kontrollrechte des Bundesministeriums für Justiz beschrieben. Zentraler Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer NEUSTART. Regelmäßige Kontakte zwischen der jeweiligen Justizministerin und Spitzenbeamten des Hauses sind Grundlage für gemeinsam erzielte Erfolge.
Hier ist zum Beispiel die Entwicklung des Tatausgleichs vom Modellprojekt bis zur Gesetzwerdung für Jugendliche und Erwachsene als Initiative beider Partner zu nennen. NEUSTART versteht sich als Auftragnehmer des Bundesministeriums für Justiz und anderer Auftraggeber und arbeitet mit dem NEUSTART Dienstleistungsangebot an der Zufriedenheit dieser Zielgruppen.




