Ablauf einer Gerichtsverhandlung
Der Ablauf der Hauptverhandlung ist durch die Strafprozessordnung geregelt.
So ein Gerichtsgebäude kann einen schon ganz schön einschüchtern. Kein Wunder, dass jeder froh ist, wenn er da wieder raus kann. Zunächst müssen Sie aber vor dem Gerichtssaal warten, bis Sie aufgerufen werden. Überlegen Sie noch einmal, was Sie sagen wollen, und versuchen Sie, ruhig Blut zu bewahren. Machen Sie Notizen über das, was Sie dem Richter mitteilen wollen. Lesen Sie diese Notizen aber nicht vor, das würde Sie von dem, was rund um Sie vorgeht, nur ablenken.
Wenn Sie aufgerufen werden, gehen Sie in den Saal!
Der Richter fragt nach Ihren Personalien: Name, Alter, Beruf, Adresse.
Danach wird die Anklageschrift vorgetragen. Der Richter fragt Sie, ob Sie zur Sache etwas sagen wollen.
Ihre Erklärung zur Anklageschrift bzw. zu der Ihnen vorgeworfenen Tat ist für die Entscheidung des Gerichts von wesentlicher Bedeutung. Diese Erklärung sollten Sie sich vorher sehr genau überlegen.
Als Nächstes werden die Zeugen befragt.
Nur was hier besprochen oder aus Akten verlesen wird, kann für oder gegen Sie verwendet werden.
Nach der Beweisaufnahme hält der Staatsanwalt sein Plädoyer. Bewahren Sie "ruhig Blut", denn manchmal sind seine Ausführungen scharf formuliert. Der Staatsanwalt beantragt eine Strafe oder eine andere Maßnahme und begründet dies ausführlich mit den Tatsachen, die in der Verhandlung ermittelt worden sind. Wenn Sie einen Verteidiger haben, hält er jetzt sein Plädoyer.
Danach kommt Ihr Schlusswort, in dem Sie noch einmal alles sagen können, z.B. auch, dass Sie sich nach wie vor unschuldig fühlen. Oder auch, dass Sie Ihre Fehler eingesehen haben und sich entschuldigen wollen.
Nachdem nun alle zu Wort gekommen sind, verkündet der Richter das Urteil, oder wenn es eine Schöffen- oder Geschworenengerichtsverhandlung war, zieht sich das Gericht zur Beratung zurück. Das Gericht will in Ruhe über das in der Verhandlung Gesagte nachdenken und dann zu einem Urteil kommen.
Bei einer Verhandlung sollten Sie gewisse Tipps kennen. Ansonsten gilt: Ruhig Blut!
Ansonsten: Sie wird sicher interessieren, wer von der Verhandlung erfährt, oder wer die Kosten trägt!
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